Ihr AHV-Auszug enthält interessante Infos
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: So entziffern Sie Ihren AHV-Auszug.
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie es nicht schaffen, die gewünschten Informationen im AHV-Auszug zu finden.
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Woher bekomme ich einen AHV-Kontoauszug?
Den kann man ganz einfach bestellen. Falls Sie das noch nicht gemacht haben: Hier entlang, bitte.
(Es dauert drei Wochen, bis er kommt.)
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Also, wie lese ich den Auszug?
Nehmen Sie Ihren Auszug mit der Aufstellung und den Spalten zur Hand. Nicht alles darauf ist interessant. Aber die Spalte 6 enthüllt die ganze Wahrheit: das beitragspflichtige Jahreseinkommen in Franken. Wir kommen gleich dazu. Hier, was die Einträge bedeuten:
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Kassen-Nr.: Das ist die Nummer der kontoführenden Ausgleichskasse.
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Spalte 1: Das ist die Abrechnungsnummer (kann man ignorieren).
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Spalte 2: Das ist der Einkommenscode, also wie man angestellt war (1 = unselbständig, 3 = selbständig, 4 = nichterwerbstätig)
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Spalte 3: Das sind Angaben zu Betreuungsgutschrift.
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Spalte 4: Das ist die Beitragsdauer in Monaten.
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Spalte 5: Das ist das Beitragsjahr.
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Spalte 6: Das ist das beitragspflichtige Jahreseinkommen in Franken.
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Worauf muss ich achten?
Es gibt drei Punkte, die man prüfen muss:
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Lücken: Habe ich in jedem Jahr das Minimaleinkommen erreicht? Das kann nämlich sauteuer werden, wenn nicht. Mehr dazu in diesem «Hesch gwüsst?».
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Arbeitgeber: Entspricht das Einkommen dem Bruttolohn gemäss Lohnausweis? Also: Haben die Arbeitgeber korrekt abgerechnet?
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Wäre ich schon Millionär, wenn ich nie etwas ausgegeben hätte? Dieses Wissen ist komplett unnütz – aber nett, um es den Kolleginnen und Kollegen am Feierabend zu erzählen.
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Wie oft sollte ich das kontrollieren?
Wir empfehlen: alle vier bis fünf Jahre. Eher gegen Jahresende. Hier ist ein automatischer Kalender-Reminder für 2029.
So viel für heute
Das war nur ein einfaches Beispiel.
Vielleicht kann es auch sein, dass die erwerbstätige Ehepartnerin oder der Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag einzahlt. Dieser Beobachter-Ratgeber geht anhand verschiedener Lebenssituationen etwas mehr ins Detail, was dann gilt.
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