Sind Sie schon Lohn-Millionär? So finden Sie es raus
Sparen Sie Geld, Zeit und Nerven. Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» zeigt, wie. Diesmal: Warum Sie einen Kontoauszug der AHV bestellen sollten.
Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.
Zum Beispiel, wenn Sie sich einen Überblick über die bisher gezahlten AHV-Beiträge verschaffen wollen.
⎯ 1 ⎯
Wie, wo, was?
Ganz einfach: Unter Ahv-iv.ch den «AHV-Kontoauszug» bestellen – so unscheinbar heisst dieses Formular.
⎯ 2 ⎯
Ist das kompliziert?
Gar nicht. Man braucht nur die AHV-Nummer – die steht zum Beispiel auf der Krankenkassenkarte.
Tipp: Die vielen verschiedenen Ausgleichskassen müssen einen nicht verwirren. Es ist völlig egal, bei welcher man den Antrag stellt. Jede Kasse muss den Auszug liefern. Auch, wenn man bei ihr kein Geld liegen hat.
⎯ 3 ⎯
Aber was bringt es mir zu wissen, wie viel ich im Leben schon verdient habe?
Nichts. Damit wollen wir nur möglichst viele Leute dazu bringen, den AHV-Kontoauszug zu bestellen.
Denn der ist aus einem anderen Grund Gold wert: Wenn man ihn richtig liest, kann man verhindern, dass man viel Geld verliert.
⎯ 4 ⎯
Warum?
Weil man im AHV-Kontoauszug sieht, ob die Chefs die AHV-Beiträge eingezahlt haben und ob man sonst irgendwelche Beitragslücken hat. Denn diese kann man schliessen – aber nur innerhalb von fünf Jahren.
⎯ 5 ⎯
Um wie viel Geld geht es?
Kurzversion: Um viel.
Lange Version: Angenommen, man lebt nach der Pensionierung noch 20 Jahre und hat Anspruch auf die Maximalrente von aktuell 2520 Franken pro Monat.
Wenn man in einem Jahr nicht den Mindestbeitrag eingezahlt hat, bekommt man ungefähr 2,3 Prozent weniger AHV-Rente. Das sind gut 58 Franken pro Monat. Auf 20 Jahre aufgerechnet sind das 13’920 Franken weniger AHV-Rente.
⎯ 6 ⎯
Ui. Was jetzt?
Keine Sorge – wir erklären, wie man den Auszug liest und Lücken erkennt. Und was man tun kann, wenn es Lücken gibt.
Aber jetzt muss zuerst einmal der AHV-Kontoauszug bestellt werden – es dauert drei Wochen, bis der kommt.
So viel für heute
Das war nur ein einfaches Beispiel. Vielleicht kann es auch sein, dass die erwerbstätige Ehepartnerin oder der Ehepartner den doppelten Mindestbeitrag einzahlt. Dieser Beobachter-Ratgeber geht anhand verschiedener Lebenssituationen mehr ins Detail, was dann gilt.
Klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst» informiert zu werden.
Der Beobachter gibt Rat
Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.
Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden