Ja, das kann tatsächlich passieren. Die AHV- und IV-Renten wurden aufgrund des sogenannten Mischindex um 2,5 Prozent erhöht Rechtliche Neuerungen Das ändert sich 2023 , und das Parlament hat bereits beschlossen, die Renten in diesem Jahr wegen der Teuerung weiter zu erhöhen.

Das hat zur Folge, dass die Ergänzungsleistungen ebenfalls angepasst werden. Denn die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Im dümmsten Fall kann es also passieren, dass jemand wegen der höheren Rente gar keinen Anspruch mehr auf EL Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? hat.

Ein kleiner Trost: Per 1. Januar 2023 wurden auch die Ergänzungsleistungen angehoben. So wurde unter anderem der anrechenbare Betrag für den Lebensunterhalt erhöht. Damit haben Sie trotzdem etwas mehr Geld zur Verfügung.

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Lesen Sie in der Checkliste zur Berechnung der Ergänzungsleistungen, wie hoch der allgemeine Lebensbedarf ist und wie hoch die Mietkosten sein dürfen. Im Merkblatt «Revision bei den Ergänzungsleistungen» sehen Sie ausserdem, was sich seit 2021 und neu seit Anfang 2023 geändert hat.

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