Das ist extrem unwahrscheinlich, sofern Sie nicht eine bekannte Politikerin sind und es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie Steuern hinterziehen Steuern Was ist mit dem Bankgeheimnis? . Innerhalb der Schweiz gilt das Bankgeheimnis weiter – würde jemand Ihre Daten stehlen und veröffentlichen, würde er sich strafbar machen.

Aber aus Ihrer Frage lese ich Verärgerung darüber, dass die Bank von einem Skandal in den nächsten schlittert. Es steht Ihnen frei, zu einer Bank zu wechseln, die Ihnen sympathischer ist und/oder günstigere Konditionen bietet.

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Sie können Ihr Konto jederzeit kündigen und zu einer neuen Bank transferieren – einzig bei gewissen Sparkonten gibt es Rückzugsbeschränkungen. Ein Wechsel bringt Aufwand, weil Sie dem Arbeitgeber die neue Kontonummer mitteilen, Daueraufträge neu einrichten und auf die neue Bankkarte warten müssen. Doch vielleicht lebt sichs danach leichter.

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Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Musterbrief «Auflösung des Bankkontos» eine hilfreiche Vorlage mit zwei möglichen Varianten für den Fall, dass die Kündigung des Kontos eine vertragliche Frist beinhaltet.

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Martin Müller, Redaktor
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