Dürfen Läden Bargeld verweigern? Was Sie über die Initiative wissen sollten
Am 8. März geht es ums Geld. Die Initianten wollen Bargeld quasi in die Verfassung schreiben, der Bundesrat winkt ab. Ändert sich für uns überhaupt etwas? Antworten auf die neun wichtigsten Fragen.

Veröffentlicht am 9. Februar 2026 - 15:28 Uhr

Es gibt auch Vorstösse, Gastrobetriebe zur Annahme von Bargeld zu verpflichten.
Kaum etwas ist so emotional wie Bargeld. Am 8. März stimmen wir über die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und den direkten Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) ab.
1. Um was gehts?
Die Initiative will die Verfügbarkeit des Bargelds und den Franken als schweizerische Währung in der Verfassung verankern. Heute regelt dies das Gesetz. Die Initianten wollen den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem fordern sie, dass der Beitritt zu einer neuen Währung oder eine Umstellung des Schweizer Frankens auf einen «E-Franken» zwingend ein Volks- und Ständemehr braucht.
2. Und was will der Gegenentwurf?
Auch Bundesrat und Parlament wollen die Bestimmungen zur Bargeldversorgung und zum Franken neu in der Verfassung verankern. Ihr Gegenentwurf beruht aber auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze. Demnach muss die Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleisten.
3. Würde sich mit der Annahme einer der Vorlagen etwas ändern?
Für Konsumentinnen und Konsumenten ändert sich nichts. Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüechli: Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf hätten praktische Auswirkungen. Es entstünden keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Auch jetzt sei es bereits so, dass das Geld- und Währungswesen «Sache des Bundes» ist (Art. 99 Bundesverfassung). Der Bund habe auf Gesetzesstufe die Ausgabe von Banknoten und die Bargeldversorgung an die Nationalbank delegiert. Das könnte auch nach Annahme der Initiative weiterhin so sein.
4. Was empfehlen Bundesrat und Parlament?
Bundesrat und Parlament sind gegen die Initiative, weil sie «ungeeignete Formulierungen verwendet». Ihr Gegenvorschlag will in der Verfassung festschreiben, was heute auf Gesetzesstufe geregelt ist.
5. Wer steht hinter der Initiative?
Urheberin ist der Verein Freiheitliche Bewegung Schweiz. Ihr Kopf ist Richard Koller, früheres Mitglied der SVP. Für die Initianten ist Bargeld ein Stück Freiheit: Es sei anonym, für alle zugänglich und krisensicher. Funktioniere also auch beim Ausfall elektronischer Systeme. Sie sprechen im Initiativtext von Münzen und Noten, da sie den Begriff «Bargeld» zu schwammig finden. Dieser könne auch digitale Formen umfassen.
Der Verein wurde während Corona gegründet. Er stand bereits hinter der «Stopp Impfpflicht»-Initiative, die deutlich abgelehnt wurde.
6. Wo kann man schon jetzt nicht mehr mit Bargeld zahlen?
Die Wiesner Gastronomie mit ihren 30 Restaurants der Ketten Nooch oder Negishi hat Ende 2023 das Bargeld komplett abgeschafft. Zu diesem Zeitpunkt hätten nur noch rund fünf Prozent der Gäste bar bezahlt. Auch das Kunsthaus Zürich und der Weihnachtsmarkt im Zürcher Hauptbahnhof schafften Bargeldzahlungen ab, mussten aber nach heftiger Kritik zurückrudern. Gegen die Regelung am Weihnachtsmarkt reichte Koller Beschwerde ein – mit Erfolg.
7. Müssen Läden Bargeld annehmen?
Das Gesetz sagt: Wer Waren und Dienstleistungen anbietet, muss Schweizer Banknoten und Münzen akzeptieren. Die beschriebene gesetzliche Regelung ist aber bloss sogenanntes dispositives Recht. Das heisst: Anbieterinnen und Anbieter können etwas anderes bestimmen – etwa dass man nur mit Karte zahlen kann. Das ist aber nur gültig, wenn die Kundschaft darüber in Kenntnis gesetzt wird. Und zwar bevor sie Ja sagt zu einem Kaufgegenstand oder einer Dienstleistung.
8. Was ist die Kritik am Bargeldlos-Trend?
Die Umstellung auf bargeldloses Bezahlen stösst nicht nur auf Verständnis. Es mehrt sich auch Kritik, dass rein digitales Bezahlen Personengruppen ausschliesse – ältere Menschen oder solche ohne Bankkonto wie Sans-Papiers. Zudem häufen sich Datenschutzbedenken und Sorgen um die Privatsphäre.
9. Wer geht auf kantonaler Ebene dagegen vor?
Im Kanton Genf hat das Kantonsparlament im vergangenen Herbst beschlossen, Gastrobetriebe zur Annahme von Bargeld zu verpflichten. SVP-Politikerin Virna Conti hatte den Vorstoss gemacht. Sie störte sich daran, dass man an gewissen Orten nur noch mit Karte oder Handy bezahlen könne. Auch SP und Grüne stellten sich hinter die Idee. Ähnliche Vorstösse gibt es etwa in den Kantonen Aargau und Bern. Auch Richard Koller wollte eine weitere entsprechende Initiative an die Urne bringen. Es gelang jedoch nicht, genügend Unterschriften innert der nötigen Frist zu sammeln.
Befürworten Sie die Bargeld-Initiative, oder würden Sie künftig lieber nur noch digital zahlen? Diskutieren Sie in der Kommentarspalte mit




