Ja. Guthaben aus der Säule 3a zählen nicht zur Erbmasse, darum spielt es keine Rolle, was im Testament steht.
Massgebend ist die Begünstigtenordnung, die der 3a-Vorsorgenehmer, also Ihr Vater, festlegen kann. Seit Inkrafttreten des revidierten Erbrechts
ist klar, dass das nicht nur für 3a-Versicherungspolicen gilt, sondern auch für 3a-Bankkonten. Die Bank wird Ihnen deshalb das Geld auszahlen.
Es ist aber denkbar, dass weitere pflichtteilsgeschützte Erben, falls es solche gibt (Ehefrau und Kinder), eine sogenannte Herabsetzungsklage gegen Sie einreichen – falls sie aus der Erbmasse weniger erhalten, als ihrem Pflichtteil entspräche, wenn man das 3a-Geld einrechnet. Möglich ist das, wenn Ihr Vater einen Grossteil seines Vermögens in der Säule 3a hatte und nur verhältnismässig wenig, das jetzt in die Erbmasse fällt.
Begünstigtenordnung
Erhalte ich die Säule 3a meines Vaters?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Mein Vater hat mich als Begünstigte seiner Säule 3a eingesetzt. Im Testament steht nichts davon. Erhalte ich das Geld trotzdem?
Bild: Getty Images
Frage: Mein Vater hat mich als Begünstigte seiner Säule 3a eingesetzt. Im Testament steht nichts davon. Erhalte ich das Geld trotzdem?
Von Martin Müller
Veröffentlicht am 2. März 2023 - 15:32 Uhr
Veröffentlicht am 2. März 2023 - 15:32 Uhr
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Martin Müllerist seit mehr als 20 Jahren beim Beobachter, schreibt über Konsum-, Geld- und Vorsorgethemen und berät beim Beobachter-Beratungszentrum im Fachbereich Finanzen und Steuern.Mehr erfahren
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