Tiere sind keine Sachen, werden aber vom Gesetz in den meisten Fällen als solche behandelt. Somit fällt die Katze in den Nachlasswie alles andere auch. Sie und Ihr Bruder bilden eine Erbengemeinschaft. Die Katze gehört Ihnen beiden gemeinsam. Bei jeder Entscheidung, die den Nachlass betrifft, müssen immer alle Erben einverstanden sein. Dadurch ist die Erbengemeinschaft ein sehr starres Gebilde, und es dauert oft Jahre, bis der Nachlass geteilt werden kann. Natürlich kann die Katze aber nicht jahrelang warten, bis Sie sich geeinigt haben.

Um Haustiere zu schützen, gibt es deshalb eine spezielle Regelung: Wenn sich die Eigentümer nicht einigen können, kann ein Gericht das Tier der Person zuweisen, die in tierschützerischer Hinsicht besser dafür sorgen kann. Diese Regelung gilt aber nur für Tiere des häuslichen Bereichs, die nicht zu Vermögens- oder Erwerbszwecken gehalten werden. Das könnte in Ihrem Fall ein Knackpunkt sein, weil es um eine wertvolle Rassekatze geht und Ihr Bruder sie verkaufen möchte. Ihre Mutter sah die Katze aber offenbar nicht als Anlageobjekt, sondern als geliebtes Haustier – und bei Ihnen ist es ähnlich. Darum dürfte trotzdem die Regelung für Haustiere zur Anwendung kommen.

Den Bruder entschädigen

Für das Gericht steht in einem solchen Fall das Wohl des Tieres im Vordergrund. Wer also kann der Katze die bessere Unterbringung, Fütterung und Betreuung bieten Tierhaltung Was tun, damit sich Haustiere wohlfühlen? ? Auch die Beziehung des Tieres zum Menschen spielt eine Rolle.

Schon während des Verfahrens kann das Gericht die Katze als vorsorgliche Massnahme einer Partei zuweisen. Wenn Sie die Katze erhalten, müssen Sie dem Bruder eine angemessene Entschädigung leisten. Die Entschädigung sollte aber eher zurückhaltend festgelegt werden. Denn sie darf das Tierwohl nicht gefährden, etwa indem Sie aus finanziellen Gründen auf die Katze verzichten müssten.

3 Tipps: So teilen Sie das Erbe auf

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Quelle: Beobachter Bewegtbild
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