Im August hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) den Krankenversicherer CSS zur Rückzahlung von 129 Millionen Franken an seine zusatzversicherten Kundinnen und Kunden verpflichtet.

Der Vorwurf der Finma: Die CSS habe Teile ihrer Vertriebs- und Verwaltungskosten auf die Zusatzversicherten abgewälzt, obwohl sie von den Grundversicherten hätten getragen werden müssen. Die CSS akzeptiert die Verfügung nicht und rekurriert dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Klare Trennung verlangt

Gemäss Finma hat die CSS in der Vergangenheit teilweise zu hohe Provisionen an externe Vermittler gezahlt und die Kosten für diese Neuabschlüsse ausschliesslich dem Zusatzversicherungsgeschäft auferlegt. Dies, obwohl die Neuabschlüsse auch die obligatorische Krankenversicherung betrafen. Zudem seien Kosten für interne Arbeitsleistungen sowie Marketing- und Werbekosten für die gesamte CSS-Gruppe dem Zusatzversicherungsgeschäft zugeschlagen worden. Die Finma beurteilt diese Quersubventionierung als ungesetzlich.

«Weil klare regulatorische Vorgaben fehlen, kann die CSS auch nicht dagegen verstossen haben»

Christina Wettstein, Mediensprecherin CSS

Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) verlangt nämlich, dass die Verwaltungskosten entsprechend dem Aufwand der Grund- beziehungsweise der Zusatzversicherung zugeordnet werden. Spezifischer wird die Verordnung allerdings nicht.

Hier setzt auch die Kritik der CSS an. «Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass es keine klaren regulatorischen Vorgaben gibt. Weil diese fehlen, kann die CSS auch nicht dagegen verstossen haben», sagt CSS-Mediensprecherin Christina Wettstein. Vom Rekurs verspricht sich die Versicherung Klarheit über den «Ermessensspielraum» beim Verrechnen der Kosten.

Ein Einzelfall?

Schützenhilfe erhält die CSS vom Krankenversicherungsexperten Felix Schneuwly. «Die CSS ist nicht der einzige Versicherer, der diesen Ermessensspielraum angewendet hat. Dies einzig der CSS vorzuwerfen, erachte ich als willkürlich», so Schneuwly. Bei einer Umfrage des Beobachters unter den zehn grössten Krankenversicherungen geben allerdings alle sinngemäss an, sie würden ihre Kosten gesetzes- und finmakonform verbuchen. 

Konfrontiert mit Schneuwlys Vorwurf, sagt die Finma, ihr lägen keine Hinweise auf Verfehlungen bei anderen Kassen vor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen seien klar und hätten sich auch nicht geändert: «Kosten aus der Grundversicherung dürfen nicht der Zusatzversicherung belastet werden», so Sprecher Tobias Lux. Den Rekurs der CSS nehme man zur Kenntnis. Die gerichtliche Überprüfung von Finma-Verfügungen sei das Recht aller betroffenen Parteien.

 

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