Steigen die Krankenkassenprämien, freuen sich die Makler. Denn jetzt sind besonders viele Versicherte bereit, die Kasse zu wechseln. Und nur daran verdienen die Makler. Die Krankenkassen zahlen ihnen mehrere hundert Franken Provision – auch wenn die Versicherten mit falschen Angaben getäuscht werden. Mit welch harten Bandagen gekämpft wird, zeigt ein neuer Entscheid des Bundesgerichts. Da reden Makler Versicherungen schlecht, um Zögernde zum Wechsel zu bewegen: «Ihre Krankenkasse steht nahe am Abgrund.» Solche und ähnliche Aussagen machten Angestellte des Maklerzentrums Schweiz AG mit Sitz in Basel, mit mehr als 280 Mitarbeitern kein kleiner Fisch. Die Krankenkasse Swica reichte Klage wegen unlauteren Wettbewerbs ein.

Das St. Galler Handelsgericht fand die eingereichten Belege «in mehrfacher Hinsicht glaubhaft». Jetzt untersagt das Bundesgericht in einem ersten Urteil dem Maklerzentrum und dem mit diesem verbundenen Versicherungsforum Schweiz (VFS) solche Behauptungen. Zudem dürfen Berater nicht mehr manipulierte Prämienvergleiche präsentieren.

Josef Frey, Firmensprecher des Maklerzentrums, weist die Vorwürfe zurück: «Die Swica geht nur gegen uns vor, weil sie befürchtet, wir nähmen ihr in ihren Stammgebieten Kunden weg.» Doch neben der Swica erheben weitere Kassen dieselben Vorwürfe. Der Ombudsmann der Krankenversicherung, Rudolf Luginbühl, spricht gar von einer «Malaise» wegen unseriöser Makler ganz generell. Er registriert wie das Beobachter-Beratungszentrum sehr viele Beschwerden wegen dubioser Makler. Häufigster Beschwerdegrund: Sie gaukeln vor, mit der Unterschrift beantrage man nur eine unverbindliche Offerte – in Wahrheit aber ist es ein verbindlicher Antrag. Deshalb rät der Beobachter: Unterschreiben Sie während eines Beratungsgesprächs gar nichts. Wirklich nichts.