Wenn es nur um Verhütung geht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht.

Die Vasektomie ist nur in einem Fall eine Pflichtleistung der Grundversicherung: Sollte eine Schwangerschaft wegen gesundheitlicher Gefährdung der Frau vermieden werden und sollten andere Methoden der Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen nicht in Betracht kommen, wird die Sterilisation der Frau bezahlt. Ist die Sterilisation der Frau aber nicht möglich oder nicht erwünscht, trägt die Krankenkasse die Kosten der Unterbindung des Mannes.

Mit anderen Worten: Wenn bei Ihnen aus medizinischen Gründen eine Schwangerschaft vermieden werden sollte, müsste die Krankenkasse für die Kosten der Vasektomie Ihres Ehemanns aufkommen. Und zwar nicht die Kasse Ihres Mannes, sondern Ihre Kasse. Hat Ihr Mann aber eine Zusatzversicherung, kann es sein, dass daraus ein Kostenbeitrag geleistet wird.

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Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Abonnenten erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.