Auf einem Freizügigkeitskonnto landen Pensionskassenguthaben, wenn man keiner Kasse mehr angeschlossen ist, etwa bei Selbständigkeit oder Stellenverlust. Lange war unklar, ob ein Einlegerschutz für solche Konten besteht oder nicht (siehe Artikel zum Thema «Vorsorge - Staatsgarantie ungeklärt»). «Die Staatsgarantie gilt für die Freizügigkeitskonten nicht», stellt Mediensprecher Marc Andrey auf erneute Anfrage des Beobachters klar. Für diese Konten habe sich Postfinance vertraglich der Rendita-Freizügigkeitsstiftung angeschlossen. Das Risiko eines Konkurses sei praktisch gleich null, weil die Stiftung keinen Mindestzins vergüten müsse, so Andrey. Fakt ist aber, dass ein Konkurs nie ausgeschlossen werden kann. Das hat der Fall der Fina-Stiftung gezeigt, bei der Gelder veruntreut wurden (siehe Artikel zum Thema «Vorsorgegelder verzockt»).

Der Bund haftet als Besitzer für die Verbindlichkeiten der Postfinance. Normale Guthaben sind deshalb geschützt. Da die Postfinance keine Banklizenz hat, kann sie aber nicht alle Geschäfte selbst anbieten. So hat sie die Vorsorge- und Freizügigkeitskonten an Stiftungen ausgelagert. Und für diese gibt es keine Staatsgarantie.