Manfred Seiler war erst wenige Tage tot, da erhielt seine Partnerin Sandra Kunz (beide Namen geändert) bereits Post vom Steueramt Wetzikon ZH. Dicke Post. Sie sollte einen Inventarfragebogen und eine Steuererklärung für den Verstorbenen ausfüllen, vom Anfang des Steuerjahres bis zum Todestag. «Manfred hinterliess zwei erwachsene Töchter», erzählt sie. «Zu ihnen hatte er seit seiner Scheidung keinen Kontakt mehr. Da wollte ich nichts falsch machen.»

Manfred Seiler hatte Sandra Kunz im Testament mit der Hälfte seines Nachlasses bedacht. Sie fragte sich, ob sie nun die Formulare des Steueramts im Alleingang ausfüllen dürfe – oder solle oder sogar müsse.