Am 30. Oktober 2014 verursachte Edoardo Mastellone auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall. Der Wagen des Luzerner Lüftungsmonteurs erlitt Totalschaden, ein Gerichtsverfahren folgte, Mastellone verlor den Job. Wenigstens, so dachte er, wurde niemand verletzt. Und seit vier Jahren hatte Mastellone eine Rechtsschutzversicherung beim TCS – so seien wenigstens die Anwaltskosten gedeckt.

Doch die TCS-Versicherung Assista weigert sich zu zahlen. Mastellones Jahresprämie wäre am 29. Oktober fällig gewesen; am Tag des Unfalls hatte er sie noch nicht bezahlt. Kein Problem, sagt Mastellones Anwalt. Laut Art. 20 Versicherungsvertragsgesetz ist man mindestens zwei Wochen über den Stichtag hinaus gedeckt, und die Versicherung muss erst mahnen.

Der umstrittene Brief

Die Assista sagt, Mastellone sei nicht gedeckt gewesen, weil er am 10. September – anderthalb Monate vor dem Unfall – mit der Jahresrechnung einen Brief erhalten hat, der einige kleinere Anpassungen ankündigte. Dabei schrieb die Assista auch, sie «empfehle» Kunden, die Prämie bis zum Fälligkeitsdatum zu bezahlen. «Sollten wir Ihre Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erhalten, können Sie von der Versicherungsdeckung nicht mehr profitieren», steht zudem im zweiseitigen Brief. Eine Kündigung ist mit keinem Wort erwähnt.

Die Versicherung stellt sich nun trotzdem auf den Standpunkt, der Brief sei eine Kündigung. Daher sei der Klient am Tag des Unfalls nicht mehr versichert gewesen – obwohl sich die Versicherung jedes Jahr automatisch erneuert, sofern der Kunde nicht aktiv kündigt. «In rechtlicher Hinsicht erfüllt das Schreiben vom 10. September 2014 die Anforderungen an eine Kündigung des Versicherungsvertrags, weshalb die Konsequenz der Vertragsaufhebung per 29.10.2014 rechtskonform ist», schreibt TCS-Sprecher David Venetz.

«Klar keine Kündigung»

Nicht einverstanden ist Stephan Fuhrer, Titularprofessor für Privatversicherungsrecht an der Uni Basel. Der Brief der Assista sei eindeutig keine Kündigung, er sei vielmehr im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertrag zu sehen. «Wenn die Assista eine aktualisierte Deckung anbietet, ist das eine Offerte zur Änderung des bestehenden Vertrags. Reagiert der Kunde nicht, lehnt er damit die Offerte ab, und der bisherige Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr.»

Dabei geht es um knapp 2000 Franken. Für einen Arbeitslosen viel Geld, für eine Versicherung nicht. Der Streit geht nun vor Gericht weiter.