Bundesgericht zur Sozialhilfe
Was auf dem Konto landet, gilt nicht in jedem Fall als Einkommen
Die Stadt St. Gallen kürzte einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützung, weil dieser Rückzahlungen eines Darlehens erhielt. Dafür setzt es eine Rüge des Bundesgerichts ab: Die Kürzung war nicht gerechtfertigt.