Daniela* (58) ist seit bald 20 Jahren mit ihrem Partner zusammen. Sie hat aus früherer Ehe zwei Kinder, er ebenfalls – sie ist geschieden, er verwitwet, und beide wollen kein zweites Mal heiraten. Darum lebt das Paar seither in einem Konkubinat.

Das Problem dabei: Die Beziehung ist rechtlich überhaupt nicht abgesichert. «Wir müssen alles selber regeln», sagt Daniela. «Das Erbe, die Altersvorsorge, die Pensionskasse – und vieles mehr.»

Das muss nicht sein, sagen sich Politiker von links bis rechts, und haben den Bundesrat aufgefordert, ein Modell für solche Lebensgemeinschaften auszuarbeiten. Das Vorbild dabei ist ein Solidaritätspakt, der sich in Frankreich unter der Bezeichnung «Pacs» grosser Beliebtheit erfreut. Und das Überraschende dabei: Die Trennungsrate beim «Pacs» ist in unserem Nachbarland tiefer als jene bei Ehen. Und noch interessanter: Die Mehrzahl wird aufgelöst, weil sich die Paare entschieden haben, doch noch zu heiraten. Das Unverbindliche scheint dem heutigen Zeitgeist zu entsprechen – und trotzdem das Zusammenbleiben zu befördern.

«Die Grundidee der 'Ehe light' ist es, ein Modell zu schaffen, das Konkubinatspaare nicht mehr vor die Wahl stellt zwischen alles (Ehe) oder nichts (Konkubinat)», sagt Karin von Flüe, Expertin für Familienrecht im Beobachter-Beratungszentrum. «Paare sollten auch die Möglichkeit haben, etwas dazwischen zu wählen. Im Vordergrund steht dabei eine bessere Absicherung bei Trennung und Tod des Partners.» Im Kern geht es also um die Frage, ob es eine abgeschwächte Version der Ehe braucht. Welche Bereiche dabei geregelt werden sollen, ist noch unklar. Der Bundesrat arbeitet derzeit auf Antrag des Nationalrats einen entsprechenden Bericht aus.

Verpflichtungen und Leistungen der Ehe sind im Zivilgesetzbuch ausführlich geregelt, etwa die eheliche Beistandspflicht oder die Pflicht, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Gleichzeitig werden Ehepaare mit finanziellen Vorzügen belohnt, beispielsweise durch Witwenrenten oder in der Pensionskasse.

Mehr zum Thema


Lohnt es sich zu heiraten?

Bei Paaren taucht früher oder später die Frage auf: Sollen sie die Ehe eingehen? Die wichtigsten rechtlichen Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat.

zum Artikel

Quelle: Thinkstock Kollektion

Am anderen Ende der Skala steht das Konkubinat: Dort fehlt jegliche rechtliche Regelung. «Im Todesfall beispielsweise sieht der Partner kein Geld», sagt Beobachter-Familienexpertin Karin von Flüe. «Das Erbe geht an die Kinder oder die nächsten Verwandten. Es sei denn, dies ist in einem Testament anders festgehalten worden.» Ebenfalls eine Baustelle ist das Adoptionsrecht: Konkubinatspaare können – genauso wie homosexuelle Paare – keine Kinder adoptieren und auch keine künstliche Befruchtung vornehmen. Diese Rechte seien, so das Argument der Gegner, zum Wohle des Kindes ausschliesslich verheirateten Paaren vorbehalten.

Sowieso sei das einzige Ziel solcher Reformen, «die Ehe als zentrales Fundament unserer Gesellschaft zu schwächen», sind die Gegner überzeugt. Die SVP beispielsweise schreibt in einer Stellungnahme: «Dieser Aktivismus führt nur zu neuen Problemen, zum Beispiel bei den Sozialversicherungen, im Ausländerrecht und im Erbrecht, sowie einem massiven Ausbau der Ansprüche an den Staat mit unabsehbaren Folgen.»

Beobachter-Expertin von Flüe versteht diese Argumentation nicht: «Die Reform ist nicht gegen die Ehe. Wer heiraten will, kann das immer noch. Die Reform will denjenigen Paaren, die nicht heiraten wollen, eine Alternative anbieten.»