Eine kleine gibts schon für unter 100 Franken. Akku laden, und sie hebt ab. Ein Kinderspiel, solange die Elektronik funktioniert. Mit GPS-Unterstützung hält sich die Drohne sogar in der Luft, wenn man die Fernbedienung loslässt.

Falls die Elektronik allerdings ausfällt, kommt es zum Absturz. Eine Rettung gibt es nur, wenn der Pilot die Drohne von Hand steuern kann.

Doch diese Fähigkeit fällt unter Hobby-Drohnenfliegern in die Kategorie «höhere Kunst». Fachleute warnen darum vor der Unfallgefahr und wünschen eine geregelte Ausbildung.

«Piloten, die über fünf Kilo schwere Geräte fliegen, müssen zu einer Ausbildung verpflichtet werden», verlangt Ueli Sager, Präsident des Schweizerischen Verbands Ziviler Drohnen. Dieser vereint vor allem Piloten, aber auch Vertreter der hiesigen Drohnenindustrie. Sager begründet seine Forderung mit potenziellen Unfallfolgen. «Je schwerer eine Drohne ist, desto schlimmer sind die Konsequenzen.»

Kurse für mehr Kontrolle

Drohnenkurse gibt es bereits. Im Internet finden sich einzelne Anbieter. Der Verband führt zudem kostenpflichtige Prüfungen für meist kommerzielle Piloten durch, bei denen das fliegerische Können geprüft wird. Die Absolventen erhoffen sich dank der Lizenz zum Beispiel mehr Foto- oder Filmaufträge.

Unter diesem Gesichtspunkt scheint der Ruf nach mehr Ausbildung nicht ganz uneigennützig. Verbandspräsident Sager relativiert: «Wir decken mit den Einnahmen lediglich unseren Aufwand.»

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt unterstützt grundsätzlich die Forderung nach mehr Ausbildung. Allerdings würde man dazu eine internationale Regelung begrüssen, sagt Sprecher Urs Holderegger. Gespräche seien im Gang.

Für mehr Kontrolle sollen auch Chips sorgen, über die sich Drohnenbesitzer identifizieren lassen. Drohnen sollen voraussichtlich ab 2019 serienmässig damit ausgerüstet werden.

Bisher darf jeder in der Schweiz eine Drohne fliegen. Es gibt keine Altersgrenze, es braucht keinen Nachweis besonderer Fähigkeiten. Einzig die technische Abnahme der Geräte ist reguliert, aber auch nur ab 30 Kilo. Dabei können auch die scharfen Rotoren leichterer Geräte schwere Schnittwunden verursachen.

Beinahe-Kollision mit Flugzeug

Vorschriften gibt es auch für Drohnenflüge. So muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Menschenansammlungen eingehalten werden. Andernfalls ist eine Bewilligung nötig. Auch in der Nähe von Flughäfen gelten Einschränkungen.

Doch nicht alle halten sich an die Regeln. Anfang Mai kam es am Flughafen Zürich beinahe zu einem Zusammenstoss zwischen einer Drohne und einem Passagierflugzeug. Die Drohne prallte fast in einen vollbesetzten Airbus der Swiss, der gerade landen wollte.

Im Kanton Freiburg stürzte im Dezember eine Drohne auf einen Weihnachtsmarkt, berichtet Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt. Eine Frau erlitt leichte Verletzungen.

«Ich hatte allein im letzten Jahr drei Vorfälle mit Drohnen in gefährlicher Nähe», beklagte sich kürzlich ein Ballonfahrer in den Medien. «Die schnell rotierenden Propeller können eine Ballonhülle problemlos zerfetzen.» Ein Absturz wäre die Folge.