Frau Professorin Capus, laut Bundesrat war die Jenischen-Verfolgung ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit». Die Tatverdächtigen sind indes tot. Kann heute trotzdem noch ermittelt werden?
Ermittlungen sind nur gegen lebende Tatverdächtige möglich, und wenn sie noch leben, ist es juristisch und beweistechnisch komplex.

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