
Yves Demuth
Veröffentlicht am 17. Juni 2026 - 17:50 Uhr
Veröffentlicht am 17. Juni 2026 - 17:50 Uhr

«Der Staat sollte nicht länger abwarten, bis einzelne Betroffene klagen, sondern aktiv handeln», sagt Strafrechtsprofessorin Nadja Capus im Interview.
Bild: Mario Cafiso/Universität Neuchâtel, Andy Mueller/KEYSTONE - Montage: Beobachter
Frau Professorin Capus, laut Bundesrat war die Jenischen-Verfolgung ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit». Die Tatverdächtigen sind indes tot. Kann heute trotzdem noch ermittelt werden?
Ermittlungen sind nur gegen lebende Tatverdächtige möglich, und wenn sie noch leben, ist es juristisch und beweistechnisch komplex.
Zur Person
Partnerinhalte