Stefan Fassbind weiss: Er wird sich fügen müssen. Die Rechtslage ist klar. Sein Ärger aber bleibt.

Anfang Jahr meldete sich die regionale Zivilschutzorganisation Olten bei ihm und seiner Frau, um den Luftschutzraum in ihrem Einfamilienhaus zu kontrollieren. «Dabei hat es bei der letzten Kontrolle geheissen, wir könnten den Bunker aufheben», erzählt der 63-Jährige dem Beobachter.

Der Game-Raum ohne Lüftung

Schon damals, vor zehn Jahren, habe er ihn zu einem Game-Raum für die beiden Söhne umgebaut. Er hätte aber ohne grossen Aufwand wieder in einen Schutzkeller umgewandelt werden können. Der Kontrolleur habe aber gesagt, solche kleinen privaten Zivilschutzräume seien nicht mehr notwendig. Darauf habe er die Lüftung ausgebaut, sagt Fassbind.

«Niemand glaubt doch ernsthaft, dass wir bei einem Notfall in einen solchen Minibunker flüchten werden.»

Stefan Fassbind, Hauseigentümer

Die jetzigen Kontrolleure sahen es ganz anders. Er müsse den Raum instand setzen – und wieder eine Lüftung einbauen, beschieden sie ihm. Das kostet die Fassbinds mindestens 5000 Franken. «Dabei glaubt doch niemand ernsthaft, dass wir bei einem Notfall in einen solchen Minibunker flüchten werden», ärgert sich der Geograf.

Es droht eine Strafanzeige

Den Fassbinds bleibt aber nichts anderes übrig, als der Anweisung der Zivilschutzorganisation nachzukommen. Sonst droht ihnen seitens ihrer Wohngemeinde eine Strafanzeige. Sie haben keine schriftliche Bewilligung für den Umbau. Eine solche aber ist gemäss Zivilschutzverordnung zwingend erforderlich, damit ein privater Schutzraum aufgehoben werden darf.

Es nützt dem Ehepaar darum nichts, wenn das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in einer Mail an sie einräumt, dass «früher leider einiges mündlich bewilligt worden ist, was wir jetzt ausbaden müssen». Bei der regionalen Zivilschutzorganisation Olten findet man keine Unterlagen zur Kontrolle von 2014. «Warum das so ist, können wir abschliessend nicht sagen», schreibt die Stelle auf Nachfrage des Beobachters.

Dass die Dokumente zur Prüfung fehlen, ändert aber nichts an der Rechtslage: «Eine Aufhebung eines Schutzraums kann nur durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erlaubt werden, auf schriftlichen Antrag der Eigentümerschaft und der Gemeinde.»

Eine teure oder eine sehr teure Lösung

Wenn die Fassbinds jetzt einen solchen Antrag stellen, wird es für sie allerdings teurer, als den Raum wiederherzustellen. Wer seinen privaten Schutzraum aufheben will, muss eine Ersatzabgabe entrichten, wenn es in der Wohngemeinde nicht mindestens 1,2-mal so viele Schutzraumplätze gibt wie Einwohnerinnen und Einwohner. Das ist am Wohnort der Fassbinds nicht der Fall – deshalb müssten sie für ihre sechs Schutzraumplätze sechsmal 1540 Franken zahlen, also 9240 Franken. Stefan Fassbind fasst darum lieber den Einbau einer Lüftung aus zweiter Hand ins Auge. 

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