
Norina Meyer
Veröffentlicht am 27. Juli 2026 - 13:22 Uhr
Veröffentlicht am 27. Juli 2026 - 13:22 Uhr

Die unentgeltliche Rechtspflege ist nur dann gratis, wenn man das Geld auch später nicht hat.
Bild: Freepik – Illustration: Sarina Joos
Es ist das Jahr 2011, und nach einem zermürbenden, vierjährigen Scheidungsprozess kann Anna Richard (Name geändert) endlich einen Schlussstrich unter ihre gescheiterte Ehe ziehen.
Das meint sie zumindest, doch die Vergangenheit holt sie immer wieder ein. Grund dafür sind die Prozess- und Anwaltskosten, die sich Richard damals nicht leisten konnte. Deshalb ist die Staatskasse dafür aufgekommen – vorerst.
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Rund acht Jahre später, im Jahr 2019, flattert prompt die erste Rechnung des Obergerichts ins Haus: Richard soll über 10’000 Franken zurückzahlen.