
Norina Meyer
Veröffentlicht am 17. September 2026 - 05:00 Uhr
Veröffentlicht am 17. September 2026 - 05:00 Uhr

Wer allzu giftig gegen den Nachbarn schiesst, zahlt unter Umständen eine saftige Geldstrafe.
Bild: Magnific, Gemini/KI-Generiert – Illustration: Andrea Klaiber
Da will man endlich mal seine Ruhe haben – und dann das: Der Nachbar plant schon wieder ein Bauprojekt. Kaum ist der letzte Krach überstanden, flattert bei einem Paar aus dem Kanton Aargau bereits das nächste Gesuch ins Haus – und die Behörden nicken es auch noch ab.
Die beiden beschliessen, sich zu wehren. Sie tippen eine Beschwerde an das kantonale Baudepartement. Doch statt der erhofften Baubremse für den Nachbarn gibts wenig später Post von der Staatsanwaltschaft für die beiden. Im Eifer des Gefechts haben sie sich glatt im Ton vergriffen und die rote Linie zum Strafrecht überschritten.
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