
Norina Meyer
Veröffentlicht am 27. Februar 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 27. Februar 2026 - 06:00 Uhr

Egal, welche Tat der Mandant seiner Anwältin gesteht, weitersagen darf sie es nicht.
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
Nichts ist ärgerlicher, als zu arbeiten und dann vergeblich auf den Lohn zu warten. Da platzt auch einem Profi mal der Kragen. Ein St. Galler Anwalt wollte es nicht länger hinnehmen, dass sein Ex-Klient seine Rechnungen ignorierte. Also ging er vor Gericht und reichte ein Schlichtungsgesuch ein.
Um seine Forderung zu begründen, plauderte er jedoch etwas zu freimütig aus dem Nähkästchen. Er sagte dem Gericht auch gleich, worum es in den Mandaten ging: hier ein Erbschaftszoff, da ein paar Strafsachen und dort ambulante Massnahmen obendrauf.
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