Es ist das Jahr 2011, und nach einem zermürbenden, vierjährigen Scheidungsprozess kann Karin Frehner endlich einen Schlussstrich unter ihre gescheiterte Ehe ziehen.

Das meint sie zumindest, doch die Vergangenheit holt sie immer wieder ein. Grund dafür sind die Prozess- und Anwaltskosten, die sich Frehner damals nicht leisten konnte. Deshalb ist die Staatskasse dafür aufgekommen – vorerst.

Rund acht Jahre später, im Jahr 2019, flattert prompt die erste Rechnung des Obergerichts ins Haus: Frehner soll über 10’000 Franken zurückzahlen.

Partnerinhalte