Ein sofortiger Austritt ist laut Gesetz möglich, jedoch nur wenn Ihnen ein Verbleib nicht mehr zugemutet werden kann. Und das ist bei Ihnen offensichtlich der Fall.

Mit einem eingeschriebenen Brief an den Vorstand können Sie den «sofortigen Austritt» mitteilen, Sie müssen ihn allerdings ausreichend begründen. Bei einem normalen Austritt ist dies nicht nötig.

Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate, auf Ende des Kalender- oder des Vereinsjahres - ausser die Statuten halten etwas anderes fest.

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Wollen Sie beispielsweise per Ende Jahr austreten, genügt es aber nicht, das Austrittsschreiben am 30. Juni abzuschicken. Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zeitpunkt, an dem das Schreiben beim Vorstand eintrifft.

Aufgepasst: Wer seine Mitgliedschaft kündigt, hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

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Auch wenn es für eine Vereinsgründung nicht viel braucht, gilt es, einige Formalitäten zu beachten. Beobachter-Mitglieder erfahren alles rund ums Vereinsleben, welche Gesetzesbestimmungen zwingend in den Statuten verankert sein müssen und wie Konflikte im Verein am besten gelöst werden.