Wer einen Landesverweis kassiert, wird für mindestens drei Jahre aus der Schweiz verbannt. Manchmal auch fürs ganze Leben. Der Landesverweis ist darum eine der gravierendsten Sanktionen, die das Schweizer Strafrecht kennt. Und er greift in die Bewegungsfreiheit ein. Ein Grundrecht, das durch Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist.

Wenn es nach der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats geht, dürfen Staatsanwälte bald auch Landesverweise per Strafbefehl verfügen können. Zumindest für Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz. 

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Menschen müssten also die Schweiz verlassen, ohne dass ein Gericht darüber entscheidet. Im Strafbefehlsverfahren fällen nämlich die Staatsanwaltschaften die Urteile – und bestimmen auch die Strafe. Dieselbe Person also, die den Fall untersucht. Damit soll die Justiz entlastet werden.

Portrait von Prof. Dr. Nora Marwalder, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts, Universität St.Gallen. Dem Beobachter zur redaktionellen Nutzung am 26.08.2025 zur …

«Aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs muss hier ein Gericht entscheiden»: Nora Markwalder, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie

Quelle: C. Buehler/PD/Universität St.Gallen

Kritische Ausweitung des Verfahrens

Nora Markwalder kritisiert diese Pläne. Sie ist Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen und sagt: «Aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs muss hier ein Gericht entscheiden. Unabhängig davon, ob man ein Aufenthaltsrecht hat oder nicht.» Die neue Schärfe des Gesetzes würde zudem wohl nicht nur Kriminaltouristen betreffen, sondern auch Sans-Papiers oder Menschen, die in der Schweiz gut integriert seien. 

Die Kommission des Nationalrats wendet ein, Betroffene könnten einen Richter anrufen, indem sie innert zehn Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben.

Häufig ist das aber reine Illusion. In einer seit 2016 laufenden und noch unveröffentlichten Studie haben Markwalder und ihre Kollegen Personen befragt, die im Kanton St. Gallen einen Strafbefehl kassiert haben. Sie kommen zu einem erschreckenden Ergebnis.    

Verurteilt per Post – ohne es zu merken

Jeder Dritte realisiert gar nicht, dass er verurteilt wurde. Und: Zwei Drittel wissen nicht, wie und wo man Einsprache erheben muss. 

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Viele verstünden die juristische Sprache im Strafbefehl nicht, so Markwalder. Und: «Wer verurteilt wird, geht häufig davon aus, dass er vor einem Gericht steht. Dass ein alter Mann mit grauen Haaren mit einem Hammer schlägt und man danach weggesperrt wird.» Man rechne aber kaum mit einem einfachen Brief, wie man ihn auch vom Steueramt oder einer anderen Behörde bekomme. «So sind einem auch die Konsequenzen nicht bewusst und dass man sich gegebenenfalls wehren müsste.» 

Tatsächlich kommen 77 Prozent aller Strafbefehle per Post. «Wenn man die reine Schriftlichkeit durchbrechen könnte, wäre schon viel getan», sagt Markwalder. Etwa indem man den Hinweis mache, dass man bei Fragen anrufen könne, Erklärvideos aufschalte oder den Verurteilten gewisse Informationen per Telefon mitteile.

Der St. Galler Staatsanwalt Christoph Ill am Mittwoch (16.04.2025) in der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Foto: Stephan Bösch

«Prognosen sind schwierig»: Christoph Ill, Staatsanwalt

Quelle: Stephan Bösch

Zu wenig Ressourcen

Christoph Ill ist Erster Staatsanwalt des Kantons St. Gallen. Für ihn ist klar: «Wenn Personen angeben, nicht zu wissen, dass sie überhaupt verurteilt wurden, dann sollte das nicht sein.» Von den Ressourcen her sei es aber nicht möglich, jeden Strafbefehl mündlich zu erläutern.

«Wenn das Gesetz Landesverweisungen per Strafbefehl vorsieht, werden es die Staatsanwaltschaften auch so umsetzen», so Ill. In diesem Fall gehe er davon aus, dass Verurteilte mit engem Bezug zur Schweiz auch Einsprache erheben würden. «Bei Kriminaltouristen ist es hingegen realistisch, dass der Landesverweis akzeptiert wird.» Prognosen seien aber schwierig. 

Das Geschäft wird als Nächstes im Nationalrat beraten. 

Der Beobachter kontrolliert – und verleiht den Negativpreis «Fehlbefehl des Jahres»

92 Prozent aller Verbrechen und Vergehen werden mit Strafbefehlen abgeurteilt. Ohne ein Gericht überzeugen zu müssen, können Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten aussprechen. Trotz dieser grossen Macht wird ihre Arbeit kaum kontrolliert.

Der Beobachter möchte das ändern. Zusammen mit einer Fachjury verleiht er jährlich den Negativpreis «Fehlbefehl des Jahres».

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