Die Klinik Königsfelden steht schon länger wegen Todesfällen unter Druck. Schlagzeilen machte unter anderem der Tod eines 18-jährigen Autisten, der sich derart selbst verletzte, dass er am 2. Januar 2021 im Universitätsspital Zürich starb. Theo W. liess sich über mehrere Tage rücklings auf das Gesäss und den Kopf fallen und erlitt dadurch ein schweres Schädelhirntrauma. All das geschah unter den Augen seiner behandelnden Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau.  

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Ein Rechtsgutachten der Universität Bern, das von den Eltern des Verstorbenen in Auftrag gegeben wurde, sollte klären, ob die Psychiatrischen Dienste Aargau Menschenrechte verletzt haben könnten. Die Antwort: Ja. Die Gutachter kommen zum Schluss, dass sie im Fall von Theo W. den UNO-Pakt II, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Kinderrechtskonvention (KRK) sowie die Behindertenrechtskonvention (BRK) verletzt haben. Insbesondere die darin festgehaltenen Rechte auf Leben und Freiheit und das Verbot unmenschlicher Behandlung. 

Im Isolationszimmer eingesperrt

Eine Behandlung ist dann unmenschlich, wenn einer Person erheblicher physischer oder psychischer Schmerz oder Leiden zugefügt wird. Genau das sahen die Gutachterinnen im Falle von Theo W. als erfüllt.

Theo liess sich aufgrund seines Asperger-Syndroms – einer Form der Autismus-Spektrum-Störung – und von Verhaltensauffälligkeiten im Mai 2020 zuerst freiwillig in die Kinder- und Jugendklinik der Psychiatrischen Dienste einweisen. Am 18. November 2020, rund drei Wochen vor seinem 18. Geburtstag, wurde er in die Erwachsenenklinik verlegt. Es wurde eine Fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Theo durfte die Klinik also nicht mehr verlassen.

Gemäss dem Gutachten wurde er vom 30. November 2020 bis zum 30. Dezember 2020 durchgehend in einem sogenannten Intensivzimmer isoliert. Die Türen seien verschlossen gewesen. Er habe seine Familie nicht immer und nur kurz besuchen können. Auch Telefonate seien nicht immer durchgestellt worden. Weiter habe er keinen freien Zugang zur Toilette gehabt, und die Dusche sei abgestellt worden. Eine Klingel, mit der er sich beim Personal hätte melden können, sei zeitweise defekt gewesen. 

Im Dezember 2020 hat sich Patient in Obhut der PDAG Psychiatrische Dienste Aargau AG wiederholt durch absichtliche Stürze selbst verletzt. Die Verantwortlichen der PDAG haben die Stürze bemerkt. Am 30. Dezember 2020 haben Mitarbeitende der PDAG den…

Theo W. liebte den Jakobsweg. 

Quelle: Privat, Freepik – Montage: Beobachter

Zustand verschlechterte sich rapid

Als Grund für die Isolation wird in den Akten Theos Verhalten genannt. Er habe sich in andere Zimmer begeben, sich entblösst und damit das «Gemeinschaftsleben gestört». Als gefährlich wurde Theo von den Ärzten und Pflegenden allerdings nicht eingestuft. 

Aus den Klinikakten ergibt sich: Für den autistischen Theo war die Isolation fatal. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich rapid. Zuerst wirkte er noch unruhig, angespannt, weinerlich oder leidend. Dann gab er an, nichts mehr zu fühlen und seine Erinnerungen zu verlieren. Schliesslich begann er, auf den Boden zu urinieren und seinen Kot zu essen.

Ab dem 23. Dezember 2020 liess er sich dann immer wieder rücklings vom WC, von einem Schaumstoffklotz und seinem Bett fallen. Am 29. Dezember 2020 «über einen Zeitraum von zwei Stunden minütlich bis halbminütlich». «Dieses selbstverletzende Verhalten anzuschauen, ist nicht lange aushaltbar für das Personal», heisst es in einem Mail.

Die Berner Gutachter vergleichen Theos Situation mit Einzelhaft. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Nelson-Mandela-Rules, welche Standards in Gefängnissen definieren. Bereits Menschen ohne Beeinträchtigungen erleiden in Einzelhaft schwere psychische Schäden. Rechtlich sind die Mandela-Regeln zwar nicht bindend, aber international anerkannt. Danach darf Einzelhaft maximal 15 Tage dauern. 

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Menschen mit Autismus leiden besonders

Für Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung ist Einzelhaft gemäss den Nelson-Mandela-Rules sogar ganz verboten. Und das mit gutem Grund. Eine lange Isolation kann gerade für Menschen mit Autismus fatale Auswirkungen haben.

Insbesondere dann, wenn diese in einer ungewohnten Umgebung passiert oder wenn es, wie in einer Klinik, immer wieder wechselnde Betreuungspersonen gibt. Folge davon können enormer Stress, vermehrte Zwangshandlungen, Orientierungslosigkeit und Verwirrtheit sein. Grosses Leiden also.
 
Zwar ordnete der leitende Oberarzt kurzzeitig eine 1:1-Betreuung für Theo an. Einer Pflegenden war es sogar gelungen, ihn von seinen Stürzen abzuhalten, indem sie ihn am Rücken berührte. Das Pflegepersonal bekam aber keine klaren Anweisungen, wie es die 1:1-Betreuung gestalten sollte. Und wegen Personalmangels war eine durchgehende Betreuung nicht möglich. Das ergibt sich aus dem Klinik-Mailverkehr.

Eine eigentliche Therapie gab es nicht, ebenso wenig eine autistengerechte Behandlung. Als sich Theo in den letzten Tagen selbst verletzte, beobachtete man ihn und sein Fallen durch ein Guckloch, alle 15 Minuten. Eingeschritten ist niemand. Auch das geht aus den Akten hervor.

Im Dezember 2020 hat sich Patient in Obhut der PDAG Psychiatrische Dienste Aargau AG wiederholt durch absichtliche Stürze selbst verletzt. Die Verantwortlichen der PDAG haben die Stürze bemerkt. Am 30. Dezember 2020 haben Mitarbeitende der PDAG den…

Fazit der Gutachter: Im Falle von Theo W. wurden Menschenrechte verletzt. 

Quelle: Privat, Freepik – Montage: Beobachter

Hämatome und Beulen, trotzdem keine Untersuchung

Die Akten dokumentieren: Theo zog sich bei seinen Stürzen diverse Verletzungen zu: eine geschwollene Gesässbacke, massiv viele Hämatome an allen vier Extremitäten, eine geschwollene Gesichtshälfte und eine Beule am Hinterkopf.

Trotzdem unterliess es die Oberärztin, ihn genauer zu untersuchen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die sie wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt hat. Gegen die starken Kopfschmerzen verabreichte sie ihm ein Schmerzmittel.

Am 30. Dezember 2020 liess sich Theo einmal mehr von der WC-Schüssel fallen, ging danach mit einer Pflegenden auf einen fünfminütigen Spaziergang und wurde um 14:40 Uhr regungslos am Boden gefunden. Er verstarb drei Tage später im Universitätsspital Zürich.

Fazit der Gutachter: Weil Theo trotz seinem offensichtlichen Leiden einfach weiterhin isoliert, mangelhaft betreut und nur unzureichend medizinisch versorgt worden sei, hätten die Psychiatrischen Dienste Aargau gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstossen. 

Die Klinik hätte Theos Leben schützen müssen

Aus Sicht der Gutachter hätten die Verantwortlichen auch alles tun müssen, um Theo an seinen Selbstverletzungen zu hindern. Man habe keine 1:1-Betreuung ermöglicht und ebenso wenig Alternativen wie das Tragen eines Helms, die Verlegung in eine andere Klinik oder – als Ultima Ratio – eine vorübergehende Fixierung geprüft. Damit habe man das Recht auf Leben verletzt.

Weiter stellt das Gutachten eine Verletzung des Rechts auf Freiheit fest. Als für Theo W. eine Fürsorgerische Unterbringung angeordnet wurde, seien dabei gravierende Verfahrensfehler begangen worden. Schriftliche Entscheide über die Isolation oder die Fürsorgerische Unterbringung wurden weder an Theo noch an seine Eltern ausgehändigt. Teilweise fehlten die notwendigen Unterschriften der anordnenden Ärzte. 

Konfrontiert mit den Ergebnissen des Rechtsgutachtens, teilten die Psychiatrischen Dienste mit, dass ihnen dieses Gutachten nicht bekannt sei und sie deshalb nicht Stellung nehmen könnten. Der Tod von Theo W. sei auch für die Psychiatrischen Dienste ein einschneidendes Ereignis. «Das Leid der Eltern und der Angehörigen berührt uns sehr. Unsere Mitarbeitenden belastet die Situation ebenfalls», so die Medienstelle. Auch sie seien an einer sorgfältigen gerichtlichen Beurteilung interessiert.

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Strafverfahren steht an

Das Gutachten der Universität Bern wird Eingang in ein Strafverfahren finden, das am Montag vor dem Bezirksgericht Brugg beginnt. Angeklagt sind die Oberärztin und der leitende Oberarzt. Der Oberärztin wird vorsätzliche Tötung vorgeworfen. Dem Oberarzt fahrlässige Tötung. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Via Anwalt hielt die Angeklagte gegenüber dem Beobachter fest, sich vor dem Gerichtsverfahren nicht zum Berner Gutachten äussern zu wollen. Der Angeklagte hat auf eine Anfrage des Beobachters nicht reagiert.

Beobachter hilft

Der Beobachter hat die Familie von Theo W. mit einem Beitrag an die Gutachterkosten unterstützt, damit wichtige Grundsatzfragen geklärt werden und Menschen mit psychischer Beeinträchtigung im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung oder Haft geholfen werden kann. 

Hilfe in persönlichen Krisen

Diese Angebote sind schweizweit rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und ihr Umfeld da – vertraulich und kostenlos:

  • Dargebotene Hand: Telefon 143, 143.ch
  • Pro Juventute für Kinder und Jugendliche: Telefon 147, 147.ch
  • Adressen von Beratungsangeboten in allen Kantonen: reden-kann-retten.ch
  • Adressen und Infos für Hinterbliebene: trauernetz.ch