Wer mit dem Handy eine Sexfilm-Website besucht oder versehentlich darauf gerät, schliesst oft ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement für Pornofilme ab. Mit diesen Sex-Abo-Fallen soll es nun ein Ende haben. Der Bundesrat ändert dazu die Fernmeldedienst- und die Preisbekanntgabeverordnung.

Generell muss der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, neu auf der Bestelltaste oder in unmittelbarer Nähe angezeigt sein – sonst darf die Leistung nicht in Rechnung gestellt werden. Diese «Button-Lösung» gilt ab 1. Juli 2015. In Deutschland wurde sie übrigens schon vor drei Jahren eingeführt.

Neue Regeln für Telekommunikationsanbieter

Ebenfalls ab nächstem Monat dürfen Telekommunikationsanbieter bei 090Xer-Nummern keine versteckten Zusatzkosten zu den angegebenen Preisen verlangen. Zudem müssen Anrufe auf 0800er-Nummern auch mit dem Mobiltelefon vollständig gratis sein. Und wer ab Juli auf eine 058er-Nummer anruft, muss bei der Verbindungsherstellung kostenlos auf den Tarif hingewiesen werden, falls dieser höher ist als bei einem Anruf auf eine geografische Nummer.