
Veröffentlicht am 21. April 2026 - 06:00 Uhr

Angehörige einer Verstorbenen haben nicht automatisch ein Recht auf Akteneinsicht.
Es war ein dramatischer Wettlauf gegen die Zeit: Eine 61-jährige Frau erleidet in ihrer Wohnung einen schweren Schlaganfall. Per Ambulanz wird sie notfallmässig in ein Spital im Kanton Thurgau eingeliefert. Nach einer knapp einstündigen Erstbehandlung wird sie verlegt, in ein Spezialspital im Nachbarkanton St. Gallen. Am nächsten Tag ist sie tot.
Sie hinterlässt ihre betagte Mutter. Diese will Gewissheit: Wurde ihre Tochter in der kritischen ersten Stunde im Spital korrekt behandelt? Gab es Versäumnisse? Doch das Spital und die kantonalen Gesundheitsbehörden blieben hart: Sie verweigern der Mutter die Einsicht in die Krankengeschichte und berufen sich auf das ärztliche Berufsgeheimnis.