Wenn ein Arztfehler zur Körperverletzung wird
Ein Orthopäde setzt seinen Patienten unausgereifte Implantate ein – und muss sich nun dafür verantworten. Wo Patienten bei Behandlungsfehlern Hilfe finden.

Veröffentlicht am 13. Januar 2026 - 10:00 Uhr

Ärzte schulden ihren Patienten keinen Heilungserfolg, sondern lediglich sorgfältige Arbeit.
Ein Berner Chirurg steht vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Der Vorwurf: schwere Körperverletzung. Der Orthopäde soll im Jahr 2011 sieben Patienten ein Implantat eingesetzt haben, obwohl er wusste, dass es sich in vorherigen Tests als unausgereift erwiesen hatte.
Die Patienten wurden zu unfreiwilligen Versuchskaninchen – und leiden teilweise bis heute unter den Folgen dieser Operation. Seit dem 12. Januar 2026 wird nun darüber verhandelt, ob der Arzt seine Patienten geschädigt und nicht ausreichend gewarnt hat.
Arztfehler – das ist jetzt zu tun
Wenn Ärzte Fehler machen, haben Patienten meist einen schweren Stand. Wenn sie einen Schadenersatz oder Schmerzensgeld einklagen wollen, müssen sie den Behandlungsfehler nachweisen. Das ist schwierig. Der Arzt schuldet Patienten nämlich keinen Heilungserfolg, sondern «nur» ein sorgfältiges Tätigwerden.
Beweisen muss man auch den sogenannten Kausalzusammenhang: Ein ärztlicher Fehler muss klar die Ursache gewesen sein für den gesundheitlichen Schaden. Gerade weil der Prozessweg steinig sein kann, sollten Sie sich von Anfang an richtig verhalten und – wenn nötig – früh eine spezialisierte Anwältin beiziehen.
Daher empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt das Gespräch mit dem Arzt oder dem Spital zu suchen. Wenn es keine einvernehmliche Lösung gibt, verlangen Sie Krankengeschichte, Röntgenbilder und Operationsberichte. Das kostet in der Regel nichts.
Hier finden Sie Unterstützung
Mit diesen Unterlagen können Sie eine Ärztin Ihres Vertrauens um eine Zweitmeinung bitten oder an eine Patientenorganisation gelangen – etwa an die Rechtsberatungsstelle für Unfallopfer und Patienten, den Dachverband Schweizerischer Patientenstellen oder die Schweizerische Stiftung SPO Patientenorganisation. Deren Fachleute können abschätzen, ob es sich um einen Behandlungsfehler handelt und ob es sich lohnt, die Sache weiterzuverfolgen.
Auch eine Ombudsstelle kann weiterhelfen. Solche Schlichtungsstellen können vermitteln. Nicht selten haben Spitäler oder medizinische Fachgesellschaften eigene Schlichtungsstellen. Fragen Sie am besten bei der Gegenseite nach. Auch die kantonalen Ärztegesellschaften unterhalten Ombudsstellen. Informieren Sie sich vorab über deren Tätigkeit, Möglichkeiten und vor allem Kosten.


