Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe – und zwar wegen Urkundenfälschung.

Nicht nur die Fälscher selbst, sondern auch die Personen, die ein gefälschtes Zertifikat erworben haben und verwenden, machen sich strafbar. Denn wer eine gefälschte Urkunde zur Täuschung gebraucht, um sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, wird gemäss Gesetz genauso bestraft wie die Person, die die Fälschung vornimmt.

Da es sich dabei um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, wird die Tat von Amtes wegen verfolgt. Jede Person, die von einer solchen Fälschung erfährt oder weiss, kann bei den Strafbehörden eine Anzeige erstatten – auch die Täter selbst.

Wer sich selbst anzeigt, kommt aber nicht ungeschoren davon. Unter Umständen kann die Strafe aber gemindert werden. Zudem werden die gefälschten Zertifikate widerrufen.

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Norina Meyer, Redaktorin
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