Begründung: Er habe sich des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs schuldig gemacht. Die Einsprache des Lenkers führte zu einem Freispruch. Doch das Obergericht hob den Freispruch auf und bestätigte die erstinstanzliche Strafe.

Der Autofahrer war damit nicht einverstanden und gelangte ans Bundesgericht. Ohne Erfolg: Gemäss Gesetz werde ein Lenker mit Busse bestraft, wenn er wisse oder hätte wissen können, dass sein Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche. Unerheblich sei, ob es dabei zu einem Unfall komme.

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Das Fahrzeug müsse so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden könnten. Dazu zählt genug Benzin im Tank: Es seien Situationen denkbar, in denen die Verkehrsregeln mangels Benzins nicht mehr befolgt werden könnten. «Genügend Treibstoff ist deshalb für die Verkehrssicherheit von erheblicher Bedeutung», so das Bundesgericht. Zur Prüfung genüge ein Blick auf die Tankanzeige. Die Verletzung dieser Pflicht aber schaffe zumindest eine abstrakte Gefährdung und sei deshalb als Übertretung zu ahnden.

Bundesgericht, Urteil vom 16. Februar 2010 (6B_1099/2009)