Wann muss ich in Quarantäne?

Wenn Sie über eine längere Zeit und in einem Abstand von weniger als 1,5 Meter ohne Schutz Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten Sie Ihren Gesundheitszustand zunächst überwachen. Halten Sie sich an die Hygiene- und Verhaltensregeln und arbeiten Sie wenn möglich im Homeoffice.

In Quarantäne müssen Sie sich nur dann begeben, wenn dies von den Behörden angeordnet wird. Das heisst, wenn die Behörden Sie zusammen mit der infizierten Person als «enge Kontaktperson» definiert und eine Ansteckung möglich erscheint. Sie erhalten alle Informationen zum weiteren Vorgehen von den behördlichen «Contact Tracern».

Was soll ich tun, wenn ich Symptome entwickle?

Vermeiden Sie zuerst einmal alle Kontakte und bleiben Sie zu Hause. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat häufig auftretende Corona-Symptome auf seiner Seite gelistet. Machen Sie online den Coronavirus-Check des BAG. Am Ende des Checks erhalten Sie eine Empfehlung, ob Sie sich auf Covid-19 testen lassen sollen. Wird eine Empfehlung ausgesprochen, können Sie mit Ihrem Arzt das weitere Vorgehen zuerst telefonisch besprechen.

Bleiben Sie bis zum eigentlichen Testergebnis zu Hause und vermeiden Sie alle Kontakte. Bei einem negativen Testresultat können Sie die Isolation 24 Stunden nach Abklingen der Symptome beenden.

Worauf muss ich achten, wenn ich in Quarantäne bin?

Weil Sie das Virus übertragen können, obwohl Sie noch keine Symptome haben, sollten Sie Kontakt zu anderen Personen vermeiden.

Das heisst:

  • Verlassen Sie das Zuhause grundsätzlich nicht, um Übertragungsketten des Coronavirus zu unterbrechen. Auch Spaziergänge an der frischen Luft und jegliche physische Kontakte sollten während der Quarantänezeit vermieden werden. Sollten Sie trotzdem nach draussen gehen müssen, zum Beispiel für einen Arztbesuch, ist das Tragen einer Schutzmaske Schutz vor Coronavirus So verwenden Sie die Hygienemaske richtig dringend notwendig.
     
  • Lassen Sie sich Lebensmittel und andere unverzichtbare Produkte vor die Haustür liefern. Wenn das Freunde oder Bekannte übernehmen, sollte das immer die gleiche Person sein. So soll die Ausbreitung des Virus auf viele Personen verhindert werden.
     
  • Wer nicht alleine lebt, soll sich in einem einzigen Zimmer einrichten und dieses nur wenn nötig verlassen. Essen Sie auch in diesem Zimmer und vergessen Sie nicht zu lüften.
     
  • Haushaltsgegenstände sollten Sie regelmässig reinigen und nicht mit Mitbewohnern teilen. Wenn Sie Teller, Besteck oder Gläser von Hand abwaschen, sollten Sie immer Wasser und Spülmittel benutzen. Desinfizieren Keimschleudern «Putzen Sie das WC immer zuletzt!» Sie Gegenstände, die verschiedene Personen häufig anfassen, wie etwa Türklinken, regelmässig.
     
  • Kleider, Bettwäsche und Handtücher sollten Sie ebenfalls nicht teilen und regelmässig reinigen. Wenn sich Ihre Waschmaschine nicht in der Wohnung befindet, waschen Sie von Hand, aber mit Waschmittel.
     
  • Allgemein gilt: regelmässig Hände waschen Hygiene Hände gut, alles gut .
     
  • Beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand. Dabei kann es helfen, ein Tagebuch zu führen. Husten, Fieber, Unwohlsein, Muskelschmerzen oder Atemprobleme können ein Anzeichen für das Coronavirus sein. 
     
  • Wenn Sie Symptome haben, begeben Sie sich in Isolation.
     
Was muss ich in der Isolation beachten?

Wer positiv getestet wurde, begibt sich in Isolation. Es gelten die gleichen Massnahmen wie in der Quarantäne. Einige kommen noch hinzu:

  • Benutzen Sie ein eigenes Badezimmer. Wenn das nicht möglich ist, reinigen Sie Waschbecken, Toilette und Dusche nach jedem Gebrauch mit Desinfektionsmittel.
     
  • Reinigen Sie einmal täglich alle berührten Oberflächen mit Desinfektionsmittel.
     
  • Entsorgen Sie benutzte Taschentücher in einem separaten Abfalleimer in dem Zimmer, in dem Sie sich aufhalten. Das gilt für alle Abfälle, die mit Körperflüssigkeiten in Berührung gekommen sind. Am besten steckt man diese in einen separaten Abfallsack und diesen dann in den Hausmüll.
     
  • Informieren Sie Personen, mit denen Sie engen Kontakt hatten, darüber, dass sie ihren Gesundheitszustand überwachen und sich bei Symptomen in Isolation begeben sollen.
     
Kann ich meine Haustiere noch selbst betreuen?

Wenn Sie sich in Quarantäne befinden, können Sie sich weiterhin selbst um Ihre Haustiere Haustiere Welches Tier passt zu mir? kümmern. Wenn die Tiere raus müssen, dann gehen Sie nur kurz nach draussen und halten Sie die Tiere angeleint. Am besten fragen Sie Bekannte oder Freunde, ob sie das Gassigehen für Sie übernehmen können. Wenn das nicht möglich ist, halten Sie dabei Abstand zu anderen Personen.

Wenn Sie sich in Isolation befinden und Symptome zeigen, sollten Sie den Kontakt zu Ihren Haustieren möglichst vermeiden. Lassen Sie die Tiere von einer gesunden Person betreuen.
 

Wann endet die Quarantäne?

Wenn Sie symptomfrei geblieben sind, endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Befolgen Sie weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln.

Wann endet die Isolation?

Die Isolation endet, wenn seit Symptombeginn mindestens zehn Tage verstrichen und Sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Dann dürfen Sie sich selbst aus der Isolation «entlassen», müssen jedoch weiterhin die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen.
 

Muss ich bei einer Meldung über die App «SwissCovid» in Quarantäne?

Wurden Sie über eine mögliche Ansteckung informiert, sollten Sie sich an die Anweisungen über die SwissCovid-App SwissCovid-App Das Wichtigste zur Corona-Tracing-App halten, auch wenn Sie keine Symptome haben. Das heisst grundsätzlich: Vermeiden sie persönliche Kontakte bis zehn Tage nach einer möglichen Ansteckung. Die Infoline SwissCovid informiert Sie über die Möglichkeiten eines kostenlosen Tests.

Erhalte ich Corona-Erwerbsersatz, wenn ich wegen Quarantäne oder Isolation nicht arbeiten kann?

Bei einer behördlich oder ärztlich verordneten Quarantäne, die Sie aufgrund eines Kontakts mit einer positiv getesteten Person auf sich nehmen mussten, erhalten Sie eine Erwerbsausfallentschädigung. Mussten Sie sich in Isolation begeben, weil Sie selber am Coronavirus erkrankt sind und ärztlich krankgeschrieben wurden, dann haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung oder ein Krankentaggeld Ihres Arbeitgebers.

Welche Bedingungen gelten, wenn Sie sich nach einer Auslandsreise an die Quarantänepflichten halten müssen, lesen Sie im Artikel unten.

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