Anfang Januar erkrankte Reto Müller* (Name geändert) an Covid-19 . Als es dem 34-Jährigen nach zwei Wochen nicht besser ging, suchte er seinen Hausarzt auf. «Er empfing mich ohne Maske , obwohl ich stark hustete und wohl noch infektiös war.» Der sarganserländer Allgemeinmediziner untersuchte Müller und gab ihm ein Rezept und ein braunes Fläschchen mit der Aufschrift «Physio-Lsg O2» ab. «Er sagte mir, das sei derzeit das gängige Medikament gegen Corona.»
Müller sollte 10 Milliliter der 0,3-Prozent-Lösung auf einen Liter Wasser geben und diesen über den Tag verteilt trinken. Was in der Flasche genau drin ist, sagte der Arzt seinem Patienten nicht – auch auf der selbst ausgedruckten, handelsüblichen Klebeetikette fehlten Inhaltsangaben. Der Mediziner erwähnte nicht, dass die Heilmittelkontrolle Swissmedic bereits im September gewarnt hatte vor der Einnahme von Chlordioxid, kurz CDL. Ebenso verschwieg er, dass es kein zugelassenes Medikament und die Abgabe für ihn als Arzt somit illegal ist.
Chlordioxid kann Reizungen verursachen
Chlordioxid ist eine ätzende Chemikalie, die verwendet wird, um Textilien zu bleichen, Schimmel zu bekämpfen oder etwas zu desinfizieren. Weil der amerikanische Sektenguru Jim Humble Chlordioxid seit den Neunzigerjahren als Allheilmittel propagiert, beschäftigt es zusehends weltweit die Gesundheitsbehörden. Humble behauptet, es helfe gegen schwere Krankheiten wie Malaria, Aids, Krebs oder nun auch Covid-19. Bei der Hotline für Vergiftungsinfos, Tox Info Suisse, gingen letztes Jahr 31 Anfragen ein – nahezu eine Verdoppelung gegenüber 2019.
Zwar sei bei einer verdünnten 0,3-Prozent-Lösung, wie Müller sie nehmen sollte, keine schwere Reaktion zu erwarten, sagt Colette Degrandi, Oberärztin bei Tox Info Suisse. «Ganz harmlos ist das Produkt allerdings auch nicht. Es gibt keine Studien, die die Wirksamkeit beweisen, darum ist jede Exposition mit dem Stoff zu viel.» Sollte beispielsweise ein Kind versehentlich einen Schluck der unverdünnten Lösung trinken, so komme es zu einer Reizung im Mund, Rachen und der Speiseröhre, ähnlich, wie wenn man etwas zu Heisses gegessen hat. «Wenn man jedoch grössere Mengen trinkt, kann es zu ernsthaften Verletzungen der Schleimhaut kommen.»
«Es gibt keine Studien, die die Wirksamkeit beweisen, darum ist jede Exposition mit dem Stoff zu viel.»
Colette Degrandi, Oberärztin bei Toxinfo Suisse
Auch Swissmedic stuft CDL als gesundheitsgefährdend ein und warnt vor der Einnahme. Weitere ähnliche Produkte sind Miracle Mineral Supplement (MMS) oder Master Mineral Solution, bei denen giftiges Natriumchlorit (nicht zu verwechseln mit Natriumchlorid/Kochsalz) mit Salzsäure gemischt wird, wodurch Chlordioxid entsteht.
Kantonsapotheker leitete Untersuchung ein
Als der Beobachter den Arzt mit den Vorwürfen konfrontiert, sagt dieser zunächst, er habe Chlordioxid nur unter der Hand an Familienmitglieder abgegeben. Müller ist aber nicht mit ihm verwandt oder verschwägert. «Ja, das ist gut möglich, dass das passiert ist.» Mehr wolle er dazu im Moment nicht sagen wegen einer laufenden Untersuchung durch den Kantonsapotheker. Dabei gehe es um «die Abgabe von CDL», wie der Arzt sagt. Von der Swissmedic-Warnung habe er Kenntnis gehabt.
Das Gesundheitsdepartement St. Gallen bestätigt, dass es nach einem anonymen Hinweis beim betreffenden Arzt am 17. Februar eine unangekündigte Kontrolle durchgeführt hat. «Es wurde geprüft, ob fachgerecht mit Medikamenten und Betäubungsmitteln umgegangen wurde und ob nur zugelassene Arzneimittel angewendet oder abgegeben werden.» Ob bei der Kontrolle auch Chlordioxid gefunden wurde und ob der Arzt bereits in der Vergangenheit Verfehlungen begangen hat, sagt die Behörde aus Daten- und Persönlichkeitsschutzgründen nicht.
Arzt redet sich raus
Hatte der Mediziner keine Bedenken, dass er mit der Abgabe seine Patienten gefährdet? «Es kommt darauf an, von welchem Produkt wir reden», antwortet er. Es gebe verschiedene Arten, wie man das Mittel abgeben könne. «Das, wovor Swissmedic warnt, hat nichts mit dem zu tun, was ich abgegeben habe. Man kann diese Produkte nicht alle in einen Topf werfen.»
Fakt ist: Laut Heilmittelgesetz dürfen Ärzte nur zugelassene Arzneimittel in der Originalpackung abgeben. Zudem müssen bei Teilpackungen auf dem Produkt die Bezeichnung und Stärke des Arzneimittels, die Dosierung, das Verfallsdatum und auch die Abgabestelle aus Gründen der Rückverfolgbarkeit angegeben werden. Fünf dieser sechs Punkte hat der Arzt nicht eingehalten. Trotzdem sieht er darin kein grosses Problem: «Ob ich illegal gehandelt habe, kläre ich derzeit mit dem Kantonsapotheker ab», sagt er. Unterdessen habe er ein offizielles Verbot erhalten, das Produkt weiter zu verwenden. «Daran halte ich mich.»
Dosierungsangabe ist Hinweis auf Verwendung als Medikament
Kantonsapotheker Urs Künzle darf sich zum konkreten Fall aus rechtlichen Gründen nicht äussern. Allgemein hält er aber fest, dass der Besitz von Chlordioxid in der Schweiz nicht verboten sei. Ein Arzt dürfe das Produkt aber nicht in seinem Medikamentenvorrat aufbewahren, um jegliche Verwechslungen zu vermeiden.
«Wenn ein Arzt ein Produkt abgibt mit einem Hinweis, wie der Patient es dosieren muss, dann ist das ein starker Hinweis auf die Verwendung als Arzneimittel, und das Produkt fällt unter das Heilmittelgesetz.» Finde man bei einer Kontrolle nicht zugelassene Produkte, würden diese beschlagnahmt, so Künzle.
Chlordioxid-Abgabe könnte Fall für die Justiz werden
Für Reto Müller ist die Sache glimpflich ausgegangen: «Nach einem Schluck fand ich dieses CDL so eklig, dass ich den Rest nicht mehr getrunken habe – zum Glück, wie ich heute weiss.» Den Hausarzt hat er mittlerweile gewechselt, es fehle das Vertrauen. «Wenn mir mein Arzt bei einem eher leichten Covid-Verlauf ein gefährliches Produkt abgibt und noch fälschlicherweise behauptet, es sei das Standard-Medikament – was bekomme ich dann von ihm, wenn ich an Krebs erkranke?»
Dem Arzt droht nun eine Busse, vielleicht ein Gerichtsverfahren. Bislang gilt für ihn die Unschuldsvermutung.«Je nachdem, wie gross die Gefährdung für die Patienten war und wie schwer das Verschulden des Arztes, sprechen wir eine Verwarnung aus oder reichen eine Strafanzeige ein», sagt Kantonsapotheker Künzle. Das Strafmass sei dann Sache der Justiz.
39 Kommentare
Als ebenfalls langjähriger und regelmäßiger Nutzer von CDL, der sich bester Gesundheit erfreut (seit Beginn der Einnahme) und dessen Blutwerte überdurchschnittlich gut sind, kann ich die Beschreibungen in Ihrem Artikel in keinster Weise nachvollziehen und die Aussagen zu Reizungen und toxischer Wirkung ebenfalls. In den mir empfohlenen Dosierungen konnte ich nur feststellen, daß mein Säure-Basenhaushalt deutlich besser wurde und der übliche grippale Infekt seit Jahren ausbleibt bzw. höchst mild und kurz verläuft. Freunde und Bekannte von mir berichten das Gleiche.
Ich würde empfehlen, durch eine Einbeziehung von Herrn Andreas Kalcker einmal die andere Sichtweise zuzulassen. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, daß bei empfohlener Dosierung weder Reizungen geschweige denn Ätzungen oder toxische Erscheinungen auftreten.
Ich hoffe sehr, daß trotz der unberechtigt negativen Berichterstattung zugunsten der Pharmaindustrie, sich CDL weiter verbreitet, nicht als Medikament, sondern als Mittel zur Optimierung der Gesundheit und der Abwehrkräfte.
Da kann ich Dir nur zu stimmen. Man merkt schnell anhand der Kommentare wer praktische Erfahrungen damit gesammelt hat und wer sich dem glauben hin gibt durch seine Angst daraus resultierender Faulheit und dadurch gezwungen ist in seiner kleinen vordiktierten Welt ohne Durchblick und verstand sein marionetten dasein täglich spüren muss in dem er den selben inhaltslosen und somit höchst theoretischen vorgaben seines angehimmelten molochverschnitts dienen will. Sollen sie doch, nur was mich ein bisschen nervt an solchen Idioten ist der Umstand, dass nur wegen solchen Menschen die Pharma jährlich an Einfluss gewinnt. Siehe covid-19 zB..
Sehr geehrte Frau Hebeisen
Ich bewundere wie Sie in aller Sachlichkeit auf gewisse Kommentare reagieren. Das verdient Respekt. Zum einen, dass etliche Ihren Bericht nicht korrekt lesen können, zum anderen bezüglich der abstrusen Behauptungen wo und wie die Chlordioxidlösung CDL-MMS oder andere Bezeichnungen, eingesetzt würden. Besonders die herangezogenen angeblichen Heilungserfolge in Südamerikanischen Länder wie. z.B. Bolivien, ist schlicht weg falsch (siehe Website des Bolivianischen Gesundheitsministers (https://www.minsalud.gob.bo/4416…)! Leider gibt es auch seit dem Jahr 2000 immer wieder Studien unabhängiger Stellen (um den Skeptikern ihre Verschwörungstheorieren bezüglich der Pharma-Industrie zu wiederlegen) die zumindest bei Tieren keine positive Wirkung belegen. Auch die Behauptung, CDL oder MMS nütze bei Kindern gegen Authismus ist Haarsträubend und es gibt vorallem in England, Spanien und Mexico mehrere Todesfälle und Prozesse gegen Leute wie Kalcker und Konsorte. Einen neutralen Beweis über den Nutzen von CDL oder MMS und die angeblichen Doktortitel liegen leider immer noch niemandem vor. Die "CDL-Studie" wurde in einem Zeitraum von 7 Tagen mit 20 Teilnehmern erstellt, welche alle zum Kreis der Humble Anhänger gehören.
Ich hatte bisher den Beobachter als vernünftiges Magazin mit gut recherchierten Artikeln gehalten. Doch leider ist diesmal der Artikel von Frau Hebeisen und auch die Antworten auf die Kommentare nicht sonderlich geglückt.
Klar ist, dass CDL bei vielen Krankheiten nützt. Klar ist auch, dass eine vollwärtige Studie sehr teuer ist und nur von grossen Firmen (Pharma) bezahlt werden kann. Nur nebenbei: die aktuellen Impfstoffe sind immer noch in der Studien-Phase und die mittel- und langfristigen Nebenerkrankungen nicht erforscht!
Die Tausenden von Erfahrungsberichten - durchwegs nur positiv - zeugen von der guten Akzeptanz und Wirkung von CDL.
Ich kann nur raten (allerdings nicht durch die illegale Abgabe eines Arztes) sich mit dem Thema auseinander zu setzen und vor allem es selber an sich auszuprobieren. Es wäre wünschenswert, Frau Hebeisen, wenn besonders Sie dies mal anwenden und Ihren Erfahrungsbericht hier veröffentlichen.
Wie mit vielen anderen Alternativtherapien und -medizin ist es so: Was hilft, das nützt
Viel Erfolg und vor allem viel Gesundheit!
Genau!!
Liebe Chantal Hebeisen
Ich h abe den Text gelesen über den St. Galler Arzt. Die Aussage welche offenbar der Patient getätigt hat müsste sicher verifiziert werden und dass der Arzt gesagt hat es handelt sich um ein Medikament kann ich mir im besten Willen nicht vorstellen. Denn ein Arzt weiss genau was er darf in diesem Zusammenhang und was nicht. Jedoch finde ich ihre Recherche grottenschlecht. Bereits beim Thema Trinkwasser und Trinkwasserfilter hat der Beobachter absoluten humbuck publiziert und jetzt noch zum Thema CDL 0.3% Chlordioxid. Schon dass Sie schreiben es handelt sich um Bleichmittel haben Sie sich geoutet, dass sie vom Thema 0 und überhaupt keine Ahnung haben. Einfach zur Richtigstellung: Chlordioxid wird aus 2 Substanzen welche Legal auf der ganzen Welt weiss ich nicht aber bestimmt in der Schweiz zugelassen sind:
NatriumchloriT NacIO2 und Salzsäure HCI oder einer anderen Säure. (zusammen MMS) Das ganze gibt eine Reaktion und erzeugt ein Gas, welches dann in gefiltertes Wasser ausgegast wird und ist dann CIO2. (CDL / CDS in einer Lösung von 0.3%).
ist auch unter dem Namen Bioclean zugelassen und so weiter für Desinfektion und sogar Wasserdesinfektion. ich desinfiziere täglich mein Glas Trinkwasser und trinke es dann mit 20 Tropfen CDL im Minimum. Ausser dass es meinen Haustieren und meiner Familie sehr sehr gut geht gesundheitlich haben wir keine Mängel festgestellt. Und ich bin mir sicher wenn der Patient es entsprechend den Protokollen angewandt hat hat er 100% kein COVID-19 mehr. Habe ich selber mit mehreren Freunden ausgetestet, sie alle sind heute bester Gesundheit. Nur weil CDL nicht viel Geld kosetet heisst es nicht dass es nicht funktioniert. Und es gibt mehr als genügend Studien zum Thema. Auch die Toxizität liegt bei einem Menschen mit 80kg Körpergewicht ungefähr bei 28kg Gas. So viel kriegt man gar nicht runter. Daher machen Sie entweder Ihren Job korrekt oder stoppen sie solchen Mist zu schreiben. Denn es hat weder etwas mit CHLOR zur tun noch it CHLORBLEICHE. es ist Natriumchrloit (mit T) NICHT (mit D) und ist für die Orale Einnahme ungefährlich bis sicher 50 Tropfen auf 1dl sauberes Trinkwasser.
Sehr geehrter User, besten Dank für Ihre kritische Rückmeldung. Ihr Hinweis, dass wir die Aussagen des Patienten verifizieren müssen, ist natürlich absolut richtig. Wie Sie dem Text oben vielleicht entnehmen konnten, habe ich nicht nur mit dem Patienten persönlich (telefonisch) Kontakt gehabt, sondern auch mit dem Arzt. Das ist ein journalistisches Grundprinzip, dass Personen, über die wir schreiben, Stellung nehmen dürfen, insbesondere bei solch schwerwiegenden Vorwürfen. Diesen Grundsatz habe ich eingehalten – und dem Arzt im Anschluss an das Gespräch noch die Möglichkeit gegeben, allfällige Missverständnisse auszuräumen. Diese Möglichkeit hat er aber nicht wahrgenommen, woraus dann sein Einverständnis mit der Publikation resultiert. Ebenfalls beschreibe ich im Text, dass der Arzt Kenntnis hatte von der rechtlichen Situation, dass er das Produkt nicht an Patienten abgeben dürfte – es aber trotzdem getan hat. Man kann also mit Fug und Recht sagen, er wusste, was er tat. Und es handelte sich nicht um einen Irrtum oder Handeln wider besseren Wissens.
Was Ihren Einwand zur Trinkwasseraufbereitung anbelangt, so habe ich bereits in früheren Kommentaren unter diesem Artikel dazu Stellung genommen: Ja, es ist mir bewusst, dass Chlordioxid auch in der Schweiz häufig angewendet wird, um Trinkwasser aufzubereiten. Nur ist die maximal zulässige Konzentration 60'000 Mal kleiner als die Lösung, die der Patient hätte trinken sollen: bei Trinkwasser liegt der Grenzwert bei 0,000005%, der Patient hat eine 0,3%-Lösung erhalten, die er auf einen Liter Wasser geben musste, ergibt 0,003%. Beim Trinkwasser geht es darum, den Nutzen gegen den potentiellen Schaden abzuwiegen. Der Nutzen, die krankmachenden Keime abzutöten, ist grösser als das Gesundheitsrisiko bei dieser Konzentration. Das heisst aber noch lange nicht, dass Chlordioxid auch in höherer Konzentration bedenkenlos getrunken werden kann – im Gegenteil. Natürlich ist die Dosis in dieser Konzentration auch nicht tödlich, wie Sie richtig bemerken. Aber vielleicht gehen Sie in dem Punkt mit mir einig, dass ein Stoff nicht nur dann als gefährlich eingestuft wird, wenn er sofort tödlich ist, sondern auch, wenn man Langzeitschäden befürchten muss. Diese sind nämlich bisher nicht erforscht für die Einnahme von Chlordioxid. Auch wenn gewisse Kreise das zwar behaupten, so gibt es bislang keine einzige wissenschaftliche Studie, die allfällige Nebenwirkungen genau untersucht hat. Ganz zu schweigen davon, dass man mit einer wissenschaftlichen Studie bisher hätte beweisen können, dass Chlordioxid auch nur bei einer einzigen Krankheit eine heilende Wirkung gehabt hätte. Es wird immer mit Erfahrungswerten argumentiert oder mit Selbstversuchen, bei denen die Personen bei sich selbst auch keine Nebenwirkungen festgestellt hätten. Das sind aber keine wissenschaftlich erhobenen Daten, und zu diesen «Studien» sind nie Resultate publiziert worden.
Es steht natürlich jedem frei, das zu glauben, was er möchte. Und entsprechend auch, das einzunehmen, was er oder sie für richtig hält. Ein Arzt hat aber eine hohe Verantwortung gegenüber seinen Patienten. Darum ist es richtig, dass Ärzte nur zugelassene Medikamente und Produkte abgeben dürfen. Nur so kann die Sicherheit der Patienten gewährleistet werden.
Auf Ihren Einwand betreffend der Herstellung von Chlordioxid möchte ich auch noch kurz eingehen: Natürlich haben Sie absolut Recht, dass Chlorbleiche (Javelwasser, Natriumhypochlorit) nicht das gleiche ist wie Chlordioxid. Ich schreibe aber auch an keiner Stelle von Chlorbleiche. Nur, dass Chlordioxid zum Bleichen eingesetzt wird – was korrekt ist. Ich spare es mir, auf Ihre Abhandlung, wie Chlordioxid hergestellt wird, und dass Natriumchlorit und Natriumchlorid nicht das gleiche ist (was ich im Text erwähne), weiter einzugehen, weil mir das selbstverständlich schon bekannt war.
Ich hoffe, ich konnte für etwas mehr Klarheit in dieser Sache sorgen. Freundliche Grüsse, Chantal Hebeisen, Journalistin Beobachter
Ich will mich da auf keinen Medienkrieg einlassen. Fakt ist Chlordioxid für Wasserdesinfektion ist offiziell in der Schweiz und EU zugelassen in der Höhe 0.3% sie finden dieses fertig in diversen Onlineshops. Daher kann es ja nicht gefährlich sein um mein Wasser welches ich dann trinke - zu konsumieren? Sind wir uns wohl einig. Desweitern empfehle ich ihnen dringendste in diesem Thema den Deutschen Kollegen welche die Substanz während 13 Jahren studiert hat in der Schweiz. Andreas Kalcker. Spricht ja sehr gut deutsch zu kontaktieren https://www.andreaskalcker.com oder sein Buch zu kaufen bei Exlibris z.B. Gesundheit Verboten wo er sehr detailliert darauf eingeht. Desweitern wird CDL in der Lösung 0.3% in Mexiko, in Bolivien und weitern Orten sehr erfolgreich eingesetzt. Bitte prüfen Sie das doch. Und ich kann ihnen aus sagen ich und meine Familie trinken es täglich ich nehme sogar 0.3% Lösung ca. 30-40 Tropfen auf 1 Espressotasse Wasser (ist so nicht empfohlen) aber das seit mehr als 12 Monaten täglich mindestens 3-4x und meine Gesundheit ist besser als zuvor. Also würde ich sagen die Pharmaindustrie hat von dieser sehr günstigen und einfachen Substanz einfach Angst. würden die Leute das realisieren, bricht der Pharmaindustrie rund 80% vom Markt weg. Da geht es um echt viel Geld. Aber ich habe mich sehr gut Informiert, ich konsumiere es täglich und kann sagen. Der Arzt aus ihrem Bericht wenn er tatsächlich CDL 0.3% gegeben hat hatte 100% recht. Ich habe selbst Leute im Umfeld mit Corona Symptomen und Nachwirkungen gehabt welche CDL freiwillig wollten und innert 48h wohl auf sind und keine Nebenwirkungen und auch kein Energieverlust oder Geschmacksprobleme mehr haben. Das sind für mich Zeichen dass es funktioniert. Desweitern finden Sie im Studien zu CDL dass es funktioniert. Aber auch Swissmedic gibt nur Warnmeldungen ohne Hintergrund heraus. Sie haben es weder Intern noch Extern getestet oder eine Studie durchgeführt.
Ich bin sehr von CDL 0.3% Lösung überzeugt im Sinne der Gesundheit nicht nur gegen Covid-19 wo es ein sofortiges Ende geben würde mit all diesem Schwachsinn der aktuell läuft. Es wäre einfach zu bewältigen, man müsste bei Symptomen ein paar mal CDL 0.3% auf 1dl gefiltertes Wasser trinken und wäre wohl auf. Ohne Impfung, ohne Lockdown, ohne Probleme und ohne Nebenwirkungen.
Die Toxische Grenze bei 80kg liegt bei ungefähr 25kg Gas. Das kann man schon physikalisch nicht einnehmen, denn so viele Liter Wasser kriegt niemand runter.
In diesem Sinne für Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Mike Ritschard
Sehr geehrter User, besten Dank für Ihre Rückmeldung zu unserem Beitrag. Was die Trinkwasseraufbereitung anbelangt, so müssen wir Sie korrigieren: die in der Schweiz maximal zulässige Konzentration liegt bei 0,05 Milligramm pro Liter, also 0,000005%, und nicht wie von Ihnen erwähnt bei 0.3%. Sie können dies auch auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nachlesen: https://www.blv.admin.ch/dam/…
Was die toxische Grenze anbelangt, so können wir uns nicht ganz erklären, woher diese Information mit den 25 Kilogramm Gas auf eine 80kg schwere Person stammt. Beim Chlordioxid-Gas liegt der sogenannte IDLH-Wert (immediateley dangerous to life or health) bei 5 ppm (parts per million), also 5ml pro Kubikmeter. Es handelt sich ja um ein Gas, daher spricht man von der Konzentration in der Luft. Wie Sie da auf 25 Kilogramm kommen, ohne es in Relation zur Grösse des Raumes zu setzen und was es mit dem Körpergewicht der Person zu tun hat, erschliesst sich uns nicht ganz. Übrigens, bei der in Wasser gelösten Form von Chlordioxid liegt die tödliche Dosis bei Ratten, die eine 0,2-Prozent-Lösung per Schlundsonde erhalten haben, bei 94 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Angenommen, eine Ratte wäre 80 Kilogramm schwer, wären also schon 7,5 Gramm dieser 0,2%-Lösung tödlich. Versuche zur tödlichen Dosis beim Menschen gibt es aus ethischen Gründen nicht.
Es ist richtig, dass Chlordioxid in Bolivien von gewissen Behördenmitgliedern als Medikament gegen das Coronavirus propagiert wurde. Zwischenzeitlich wurde es auch vom Gesundheitsminister Edgar Pozo als Medikament zugelassen. Dieser war ab dem 9. November 2020 im Amt, bevor er am 16. Januar 2021 wieder abgesetzt wurde. Ob Chlordioxid heute noch zugelassen ist, ist unklar. Um zu verstehen, wie es zu dieser Zulassung kam, muss aber zwingend der Kontext beachtet werden: In Boliviens Spitälern herrschte ein akuter Mangel an Medikamenten und medizinischer Versorgung. Vor diesem Hintergrund bewilligte Pozo den Stoff als Alternativmedizin, damit man «ein breiteres Wissen über die Vorteile und Reaktionen und den therapeutischen Ansatz zu dieser Substanz» gewinnen könne. Pozo billigte also, dass an der breiten Bevölkerung quasi eine Feldstudie durchgeführt wurde – ohne dass es eine wirkliche Studie gab, wo die Testbedingungen und Voraussetzungen klar definiert sind und die Ergebnisse eng überwacht werden.
Solche klinischen Studien sind aber in der Schweiz, den USA oder anderen Ländern Voraussetzung, damit ein Produkt überhaupt zugelassen wird. Die Teilnehmer werden über mögliche Gefahren in Kenntnis gesetzt und werden laufend überwacht. Erst, wenn solche Studien die Wirksamkeit eines Produkts nachweisen können und keine schweren Nebenwirkungen auftreten bei den Probanden, prüft die Heilmittelbehörde Swissmedic eine Zulassung. Solche Studien gibt es bislang nicht zu Chlordioxid.
Zu den Nebenwirkungen von Chlordioxid sei noch erwähnt, dass es Berichte über mehrere Todesfälle in Bolivien gibt nach der Einnahme von Chlordioxid.
Wir hoffen, dass wir mit diesen Antworten für etwas Klarheit sorgen konnten. Freundliche Grüsse, Ihre Beobachter-Redaktion