Abgelaufen, aber immer noch gut
Pharmaexperten sind sich einig: Die meisten Medikamente kann man bedenkenlos über das Verfallsdatum hinaus konsumieren. Wann gehören welche Arzneimittel entsorgt?
Abgelaufene Medikamente muss man nicht zwingend wegwerfen, oft sind sie noch über das Ablaufdatum hinaus wirksam.
Bild: KEYSTONE/Martin RuetschiPharmaexperten sind sich einig: Die meisten Medikamente kann man bedenkenlos über das Verfallsdatum hinaus konsumieren. Wann gehören welche Arzneimittel entsorgt?
Veröffentlicht am 2. August 2019 - 08:59 Uhr,
aktualisiert am 3. August 2020 - 12:12 Uhr
Jedes Jahr landen Millionen abgelaufener Medikamente im Müll : 2017 waren es 971 Tonnen, die Privatpersonen bei Entsorgungsstellen abgegeben haben. Geschätzte 500 Tonnen landen zudem im normalen Haushaltsabfall. Zusätzlich werden in Spitälern, Arztpraxen oder auch in der tiermedizinischen Versorgung über 4000 Tonnen Arzneien entsorgt – Abfall, der viel Geld wert ist.
Alleine die entsorgten Medikamente aus Privathaushalten haben gemäss neusten Schätzungen einen Wert von über einer Milliarde Schweizer Franken. Dabei wäre es oftmals gar nicht nötig, die Medikamente zu entsorgen. Denn anders als bei Lebensmitteln gibt das Verfallsdatum bei Medikamenten nicht an, wann sie verderblich sind, sondern nur, wie lange ein Hersteller garantieren will, dass sein Mittel 100-prozentig wirksam ist. Die meisten Medikamente könne man bedenkenlos über das Verfallsdatum hinaus einnehmen, sagt denn auch der Wiler Arzt und Herausgeber der «Pharma-Kritik» Etzel Gysling. «Ich bin mir sicher, dass hier massive kommerzielle Interessen mitspielen.»
Tabletten sind erst verdorben, wenn sie zerbröseln
Gysling schätzt, dass in vielen Hausapotheken jede Menge Medikamente rumliegen, deren Verfallsdatum schon länger zurückliege. Werden sie durch frische ersetzt, ist das ein gutes Geschäft für die Pharmaindustrie. «Nur bei flüssigen Präparaten wie etwa Augentropfen ist ein Verfallsdatum möglicherweise sinnvoll.» Insbesondere, wenn die Flasche schon geöffnet sei. «Dann droht eine Kontamination mit Viren und Bakterien. Da ist es sicherer, das Medikament in der Apotheke zu entsorgen», sagt Gysling.
Noch einen Schritt weiter geht der Pharmaprofessor Gerd Glaeske von der Universität Bremen. «Heute werden Medikamente dank ausgebuffter Technologie so sauber hergestellt und verpackt, dass sie deutlich länger stabil bleiben als früher.» Abgelaufene Medikamente seien heute weitgehend gefahrlos. «Erst wenn Tabletten zu bröseln beginnen und der Tablettenrand nicht mehr scharf ist, wenn bei Dragées die Oberfläche gerissen ist und bei Flüssigkeiten sich vielleicht etwas absetzt, sollte man zurückhaltend sein.»
Die Haftung gilt nur bis zum Verfallsdatum
Dennoch sollten sich Patienten bewusst sein, dass das Haltbarkeitsdatum vor allem versicherungstechnisch relevant ist: Die Medikamentenhersteller tragen bis zum Zeitpunkt des Verfallsdatums die Verantwortung für die Wirksam- und Verträglichkeit des Präparats und sind somit auch haftbar bei möglichen Nebenwirkungen. «Insofern sollte man den Verbrauchern raten, das Verfallsdatum zu berücksichtigen», sagt Pharmaprofessor Gerd Glaeske. Konsumiere man das Arzneimittel darüber hinaus, geschehe dies auf eigenes Risiko.
Glaeske betont jedoch, dass der Versicherungsschutz der Medikamentenhersteller nicht von der Wirksamkeit und Verträglichkeit der Medikamente hergeleitet werde. Denn die Hersteller seien gesetzlich oftmals nicht verpflichtet, die Haltbarkeit bis zur Maximaldauer der Wirksamkeit und Verträglichkeit zu prüfen.
Wie kann man den Widerspruch zwischen Haltbarkeit und Wirksamkeit lösen? Gerd Glaeske plädiert für eine pragmatische Lösung: Würde man die maximale Haltbarkeitsdauer erweitern oder abschaffen, könnte man verhindern, dass noch wirksame Medikamente entsorgt werden. Zudem könnte eine optimale Patientenversorgung gewährleistet und Kosten gesenkt werden. Diese Lösung schlagen auch die Autoren eines wissenschaftlichen Beitrags in der unabhängigen Fachzeitschrift «Deutsche Apotheker Zeitung» vor.
Wirksamkeit testen statt wegwerfen
Am meisten betroffen von zu kurzen Verfallsdaten sind aber nicht etwa Patienten, sondern jene staatlichen Institutionen, die Medikamente in grossen Mengen lagern: das Militär und der Katastrophenschutz. Auch für sie hat Glaeske ein wirksames Sparrezept auf Lager: Statt die abgelaufenen Medikamente unbesehen zu vernichten, sollten sie ein paar Tausend Franken für Wirksamkeitstests investieren. Was wirkt, bleibt dann im Lager. So lasse sich viel Geld sparen.
Wann sollte man Medikamente entsorgen?
Man sollte Arzneimittel gar nicht erst lange aufbewahren – erst recht nicht, wenn sie irgendwann einmal verschrieben wurden und man nicht mehr weiss, für wen und warum.
Entsorgen muss man diese Medikamente:
- Tabletten oder Dragées, wenn sie eine ungleichmässige Färbung, dunkle Flecken und Risse haben.
- Salben und Cremes, wenn sie eingetrocknet sind, Bestandteile sich separieren oder ranzig riechen.
- Flüssigkeiten, wenn sie sich verfärben, trübe werden oder sich Flocken oder Bodenablagerungen bilden. Allgemein ist bei geöffneten Gefässen von Flüssigkeiten aus hygienischen Gründen Vorsicht geboten (z.B. Augentropfen, Hustensirup).
- Zäpfchen, wenn sie glitzernde, kristalline Auflagerungen haben.
- Restliche Antibiotika oder Rheumamittel, die beispielsweise für andere Familienmitglieder verordnet wurden, sollte man nicht selber verwenden.
- Bei einigen Arzneimitteln wie Augentropfen oder Antibiotika in Granulatform soll das Verfallsdatum beachtet werden. In der Regel beträgt dies vier Wochen.
- Medikamente gehören nicht in den Ausguss oder den Kehrichtsack. Man gibt sie in der Apotheke ab. Die sorgt dann für eine fachgerechte Entsorgung.
15 Kommentare
Wegen wechsel vom Medi gab ich das erst geholte verpackte zurück. Ablauf erst im Aug. 2024, dachte man könne es verechnen mit der Kasse, nein gehe nicht müssen es entsorgen. Auch nicht an arme Länder, eine Sauerei sowas.
Das Verfalldatum von Medikamenten wird von den Firmen festgesetzt und sagt nur, dass bis dahin in Untersuchungen die Stabilität des Mittels bewiesen ist. Da die Firmen ein neues Mittel rasch auf den Markt bringen wollen, begnügt man sich meist mit 2-3 Jahren. Dann wird bei den Behörden eingereicht. Problemlos könnte die Stabilität für weitere Jahre nachgewiesen werden, was aber aus Kostengründen nicht mehr gemacht wird.
Swissmedic bestimmt das Haltbarkeitsdatum, normalerweise 3 Jahre bei neuen Medikamenten. Wer längere Daten will muss Stabilitätsdaten über mehrere Jahre vorweisen und durch Swissmedic bewilligen lassen was unterlassen wird wie Sie korrekt beschreiben.
In Deutschland haben viele Standard-Medikamente ein längeres Haltbarkeitsdatum als in der Schweiz (zB Tabletten mit Paracetamol, Heuschnupfentabletten).
Was ich schier nicht glauben konnte, weder bei der Apotheke noch beim Hausarzt können intakte Packungen, dh. nicht abgelaufen und nicht angebrochen, zurückgegeben werden. Es handelt sich um teure Statine, die ich wegen ärztlicher Umverurdnung nicht mehr nehmen soll. Eine Aufgabe fürs BAG?
Gruss, Margreth Northover