Walter Keller* unterzog sich letztes Jahr einer Wurzelbehandlung. Wenige Tage später hatte er starke Schmerzen im Kiefer, und Teile der Oberlippe waren taub. Die Zahnärztin musste den Zahn ziehen, und es bildete sich ein Abszess, der eine Behandlung mit Antibiotika nötig machte. Das alles schränkte Walter Keller ein – seine bereits geplante Ferienreise konnte er überhaupt nicht geniessen.
Walter Keller ist unzufrieden mit der Zahnärztin. Er bemängelt, dass diese ihn ungenügend auf mögliche Risiken und Komplikationen der Wurzelbehandlung hingewiesen habe.
Er erkundigte sich beim Beratungszentrum des Beobachters, ob er von der Zahnärztin eine Entschädigung und Genugtuung fordern kann. Die Beraterin empfahl ihm, bei der Zahnärztlichen Begutachtungskommission der Zahnärztegesellschaft eine Zweitmeinung einzuholen.
Diese Kommission kam zum Schluss, dass die Zahnärztin ihre Sorgfalts- und Aufklärungspflicht nicht verletzt habe. Somit bleibt Keller nur der Rechtsweg.
Um eine Einschätzung der Prozesschancen und Prozesskosten zu bekommen, wendet er sich an GetYourLawyer. Auf diesem Weg findet er eine qualifizierte Anwältin.
* Name geändert
GetYourLawyer ist die Anwaltsplattform in Partnerschaft mit dem Beobachter. Unsere Fachexpertinnen und Fachexperten übermitteln regelmässig Beratungsfälle von Beobachter-Abonnenten an GetYourLawyer, wenn eine Begleitung durch eine spezialisierte Anwältin erfolgsversprechend ist. Diese Fälle stellen die Beobachter-Berater in der Rubrik «Leicht vermittelt» vor.
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Der Beobachter vermittelt Anwälte mit dem Start-up GetYourLawyer. Verlagsgeschäftsführer Roland Wahrenberger zu den Details.
Quelle: Beobachter Bewegtbild