Peter Weber* hatte Ende 2005 einen Volvo V50 geleast. Vier Jahre später gab der Berner Oberländer den Wagen zurück. Für die 70'000 Kilometer, die er zu viel gefahren war, erhielt der Schichtarbeiter eine saftige Rechnung: Über 38'000 Franken verlangte die Auto Schwarz AG aus Gümligen BE, die sich den Anspruch von der Leasingbank hatte abtreten lassen.

Doch Weber zahlte nicht. Seiner Meinung nach war die im Vertrag enthaltene Amortisationstabelle ungültig, weil sie für den Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung versteckte Strafzahlungen vorsah. Konkret: Hätte Weber das Fahrzeug einen Monat vor Ablauf der vierjährigen Vertragsdauer zurückgegeben, hätte er für den Wertverlust rund 17'000 Franken statt der vereinbarten letzten Leasingrate von 684 Franken zahlen müssen.

Die Autogarage reichte in der Folge Klage beim Berner Regionalgericht Oberland ein. Weber nahm sich den Anwalt Konrad Rothenbühler und bekam jetzt Recht. «Die Amortisationstabelle ist nicht nach anerkannten Grundsätzen erstellt und der Leasingvertrag daher nichtig», begründete die Richterin den Entscheid. Daher sei keine Entschädigung für Mehrkilometer fällig.

«Entscheid ist richtig»

Mit seinem Urteil führt das Berner Gericht die Rechtsprechung des Bundesgerichts konsequent weiter. Dieses hat vor drei Jahren in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass man ohne Kostenfolge aus einem Leasingvertrag aussteigen kann, wenn die Amortisationstabelle nichtig ist (siehe Artikel «Leasing: Gratis aus dem Vertrag raus»). Ob auch allfällige Mehrkilometer nicht bezahlt werden müssen, liess das Bundesgericht offen – das Regionalgericht Oberland hat diese Frage nun geklärt.

«Der Entscheid ist richtig», sagt der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller. «Eine solche Sanktion entspricht dem Sinn des Konsumkreditgesetzes, wenn ein Vertrag nichtig ist.» Gar von einer «Bombe» spricht Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung: «In vielen Leasingverträgen sind die Amortisationstabellen immer noch ungültig.» Ganz anders Markus Hess, Geschäftsführer des Schweizerischen Leasingverbands: «Das Urteil ist aus fachlicher Sicht enttäuschend.» Die involvierte Garage akzeptiert das Urteil jedenfalls: «Wir wären chancenlos gewesen», erklärt der stellvertretende Geschäftsführer Patrick Fischer.

Solange kein Gericht anders entscheidet, gilt: Wer einen Leasingvertrag mit ungültiger Amortisationstabelle unterzeichnet hat, muss keine Mehrkilometer bezahlen.

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