Fritz Mayinger erhält von der Firma «Der gute Preis» immer wieder Pakete. Dabei hat er nur ein einziges Mal etwas bestellt. Eine Salbe gegen Rückenschmerzen sei es gewesen, erinnert sich der Rentner aus Oberägeri ZG, angepriesen in einem Prospekt, der vor zwei Jahren bei ihm im Briefkasten lag. Seither schickt die Firma im Monatsabstand mal Pralinen, mal Marzipan. Beigelegt ist jeweils eine Rechnung.

Mit der Ware machen, was er will

Anfänglich schickte Mayinger die Pakete auf eigene Kosten zurück. Als die Zusendungen nicht aufhörten, schaltete er seine Rechtsschutzversicherung ein. Diese schrieb der Firma – der Brief kam ungeöffnet zurück. Die Rechnungen hat Mayinger nie bezahlt. Zu Recht: Nur wenn eine Ware offensichtlich irrtümlicherweise an einen Empfänger geschickt wurde, muss der Empfänger den Absender benachrichtigen. Ansonsten ist er frei, damit zu machen, was er will.

Wer nicht mehr sicher ist, ob er etwas bestellt hat, oder gar Mahnungen erhält, sollte beim Absender einen Beleg für die angebliche Bestellung einfordern. Falls die Firma diesen nicht vorweisen kann, fehlt die vertragliche Grundlage für eine Rechnung.

Mayinger nimmt die Zusendungen mittlerweile gelassen: Er verteilt die Süsswaren im Kindergarten.