Von ihrem Weihnachtsgeschenk hatte Ursula von Gunten nichts. Doch es bescherte ihr viel Arbeit: 2013 hatte sie einen Gutschein für eine Hotelcard bekommen. Damit konnte sie ein Jahr lang in etlichen Hotels zum halben Preis übernachten. «Weil ich aber so viel zu tun hatte, bin ich nicht dazu gekommen», sagt die Baslerin.

Im Juli dieses Jahres schrieb ihr Hotelcard, ihr Abonnement habe sich verlängert. Die Rechnung von 100 Franken lag gleich bei. «Ich bezahle doch nicht für ein Geschenk, das ich bekommen habe», empört sich von Gunten. Hotelcard-Geschäftsführer Fabio Bolognese versteht ihre Aufregung nicht: «Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass die Hotelcard ein Aboangebot ist.» Der Verweis stehe auf der Homepage und in den Geschäftsbedingungen.

Der Beobachter greift ein

Ein eigenartiges Argument, findet von Gunten. Wenn ihr jemand eine Freude machen wolle, kämme sie nicht die ganze Website nach einem Haken durch. Sie will die Rechnung nicht bezahlen. Der Hickhack fängt an und hört erst auf, als der Beobachter eingreift. Nun will die Firma Kulanz walten lassen. Ob Hotelcard die Forderung hätte durchsetzen können, bleibt fraglich: Eine beschenkte Person ist nämlich kein Vertragspartner.

Gegendarstellung von Hotelcard

Frau von Gunten hat selbst eine Hotelcard bestellt und wurde damit Vertragspartnerin der Hotelcard AG. Den Preis für das Abonnement hat sie mit ihrem Wertgutschein beglichen. Sie wurde zudem rechtzeitig und mehrmals auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen, hat jedoch auf eine Kündigung verzichtet.