Das steht in den Strafbefehlen gegen die Porno-Anbieter
Bisher scheiterten alle juristischen Anstrengungen gegen die Porno-Masche. Ein Schwyzer Staatsanwalt hat jetzt vier Verantwortliche per Strafbefehl verurteilt.
Hunderte von Opfern wandten sich ans Beobachter-Beratungszentrum: Rechnungen der Obligo AG und von Inkassofirmen
Die Firma Obligo verschickt Rechnungen und Mahnungen für angeblich abgeschlossene Abos für Porno- oder zweifelhafte News-Websites. In den letzten Jahren meldeten sich Hunderte von Betroffenen deswegen beim Beobachter-Beratungszentrum. Medien haben wiederholt darüber berichtet. Eine neue Recherche des Beobachters deckt nun das bisher unbekannte Firmengeflecht hinter der fiesen Abomasche auf. Trotz Strafanzeigen und Ermittlungen gegen die Obligo AG kam es bisher zu keinem Schuldspruch.
Vier Verantwortliche rechtskräftig verurteilt
Die Schwyzer Staatsanwaltschaft hat jedoch eine juristische Schwachstelle im System der Pornomahner entdeckt. Sie konnte den auf Obligo-Rechnungen aufgeführten Domainbetreibern nachweisen, dass diese mindestens in den Jahren 2021 bis 2023 gegen die sogenannte Preisbekanntgabeverordnung verstossen hatten. Innerhalb des letzten Jahres wurden deshalb vier Firmenverantwortliche der mehrfachen vorsätzlichen Übertretung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schuldig gesprochen.