Bei defekten Haushaltsgeräten bezahlt man nach abgelaufener Garantie bereits für das Erstellen eines Kostenvoranschlags. Der bezahlte Betrag wird später angerechnet, wenn man das Gerät reparieren lässt. Im Fall von Ursula Bühler verlangte Fust den bereits eingezahlten Betrag nochmals, sonst werde ihre Kaffeemaschine nicht repariert. Ob sie sich erfolgreich dagegen wehren kann, erklärt Beobachter-Experte Daniel Leiser – in der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema:

  1. Grundsätzlich sind Kostenvoranschläge gratis. Sobald aber ein grösserer Arbeitsaufwand nötig ist, zum Beispiel Teile demontiert werden müssen, um einen Kostenvoranschlag erstellen zu können, darf der Anbieter den Aufwand dafür verrechnen.
  2. In folgenden Branchen sind Offerten kostenpflichtig: Unterhaltungselektronik, Haushaltgeräte, Fotofachhandel, Computer. Im Autogewerbe sind Offerten in schriftlicher Form kostenpflichtig.
  3. Meistens wird der Voranschlag nicht zusätzlich verrechnet, wenn die Kunden die Offerte annehmen. Unterschiedlich verhalten sich die Firmen, wenn man nicht mehr reparieren lässt, sondern sich zum Kauf eines neuen Geräts entscheidet. Die einen rechnen den Preis für den Kostenvoranschlag an, andere nicht. Es lohnt sich deshalb, dies vorgängig abzuklären.