Seit dem 1. Mai sind die Fitnessräume für die Kunden des Fitnesscenters Galaxys in Liestal geschlossen. Das Fitnesscenter ist von heute auf morgen zugegangen, ohne dass die Besitzer Stephan und Reinhard Henz die Angestellten oder Kunden informiert hätten. Am Eingang hing lediglich ein Zettel, dass das Mietverhältnis per Ende April aufgelöst worden sei.

Es ist nicht klar, wie viele Kunden betroffen sind. Beim Beratungszentrum des Beobachters kommen erste Anfragen herein. Die Betroffenen befürchten, dass ihr Geld für ihre Fitnessabos weg ist. Die Befürchtung scheint nicht unbegründet, da die Besitzer nicht einmal mehr die Miete bezahlt haben.

Bis zum 10.5.2016 ging beim Konkursamt Basel-Landschaft noch keine Meldung über die Konkurseröffnung ein. Zuständig für eine solche wäre das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost in Sissach. Solange kein Konkursverfahren eröffnet ist, macht es keinen Sinn, beim Konkursamt eine Forderung anzumelden. Sollte es zu einem solchen kommen (davon erfährt man etwa aufgrund einer Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) oder direkt vom Konkursamt), kann man dies jedoch tun. Das Formular findet man auf der Webseite des Konkursamts.

Vorausgesetzt der Konkurs wird überhaupt durchgeführt und nicht mangels Aktiven eingestellt, sollte man sich allerdings nicht allzu viele Hoffnungen machen. Denn als Kunde kommt man mit einer Forderung in die dritte Gläubigerklasse. Zuvor werden andere Gläubiger befriedigt – so zum Beispiel die Arbeitnehmer. Vermutlich wird man also auf dem Verlust sitzen bleiben.

Tipp:

Falls Sie Angebote für Fitnessabos erhalten und konkret einen Vertragsabschluss ins Auge fassen, lohnt es sich, einen Betreibungsregisterauszug zu verlangen. So erkennen Sie frühzeitig, ob das betreffende Fitnessstudio offene Betreibungen hat. Ein Jahresabo lohnt sich in einem solchen Fall nicht.