Laszlo W.* (Name geändert) hat für sein Privatkonto bei der Post 294 Franken Gebühren für Kontoführung und Papierrechnungen bezahlen müssen. Obwohl er das Konto bereits gekündigt hatte. In Ungarn, wo der Schweizer Laszlo W. heute wohnt, entspricht das einem halben Monatslohn.

Nachdem Laszlo W. nach Budapest umzogen war, hatte ihm Postfinance bis zu 25 Franken pro Monat verrechnet als «Gebühr Domizil Ausland». Davon wusste der Postfinance-Kunde monatelang nichts. Denn die Informationen über die saftige Gebührenerhöhung sandte die Post nicht an seine Wohnadresse in Budapest, sondern an das Hotel Riverside Inn in Winterthur. Obwohl Laszlo W. dort längst nicht mehr wohnte. Er hatte vergessen, in den Kundenauftragsformularen seine Korrespondenzadresse zu ändern.

Doppelte Kündigung

Als Laszlo W. die hohen Gebühren schliesslich bemerkte, wollte er sein Konto auflösen. Er schickte seine Kündigung an «Postfinance AG, CH-4808 Zofingen». Das ist die Adresse, die auf jedem Kontoauszug steht. Eigentlich müssen Kündigungsschreiben an den Hauptsitz nach Bern gesendet werden, doch ankommen sollte das Schreiben auch mit der Zofinger Adresse. Bei Postfinance traf die Kündigung jedoch nie ein; warum, kann die Finanzdienstleisterin nicht sagen. Laszlo W. musste ein zweites Mal kündigen, um das Konto aufzulösen. In der Zwischenzeit waren 294 Franken Gebühren aufgelaufen.

Postfinance verzichtet nun aufgrund der Nachfrage des Beobachters «aus Kulanz» auf 294 Franken, die trotz Kündigung entstanden sind. Für Laszlo W. ist die Sache nun abgeschlossen. Der Betrag, den er zurückerhalte, sei für ihn viel Geld.

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Dominique Strebel, Chefredaktor
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