Update vom 22. November 2016: Mit Tricks weiter zu viel kassieren

Der Campingplatz Julia in Savognin verlangt von Dauergästen 45 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Korrekt wären 17 Rappen: Wer Strom weiterverkauft, muss das gemäss Energiegesetz der zuständigen Gemeinde Surses zum Selbstkostenpreis tun.

Die Savognin Bergbahnen, denen der Campingplatz gehört, verschicken nun kurzerhand zwei Rechnungen: eine für den Stromverbrauch über 17 Rappen pro Kilowattstunde und eine für Infrastrukturkosten zu 28 Rappen je Kilowattstunde – macht zusammen wieder 45 Rappen.

«Das geht selbstverständlich nicht», sagt Beobachter-Rechtsexperte Daniel Leiser. «Das ist eine unerlaubte Auslagerung von Investitionskosten in die Nebenkosten.» Zudem sei es unzulässig, Investitionskosten über den Verbrauch zu verrechnen. Denn so würden die, die mehr Strom brauchen, mehr an die Infrastruktur zahlen. Hinzu kommt, dass gemäss Preisliste des Campingplatzes der Stromanschluss in der Standplatzmiete inbegriffen ist.

«Die Nutzer haben den Preis von 45 Rappen anerkannt, als sie das Anmeldeformular unterzeichneten», sagt Christian Prinz, Chef der Bergbahnen. Das separate Verrechnen von Strom und Infrastruktur ändere nichts am vertraglich vereinbarten Preis. «Betroffene sollten nur die Rechnung für den Stromverbrauch bezahlen und mitteilen, dass sie die zweite Forderung bestreiten», rät Rechtsexperte Leiser.

Daniel Leiser.

Quelle: Getty Images

Familie Cotti wohnt aus Kostengründen seit Jahren auf dem Campingplatz Julia in Savognin GR. Doch die Besitzerin des Campingplatzes, die Savognin Bergbahnen, macht ihr einen Strich durch die Rechnung.

Während der ersten drei Jahre verrechnete der Campingplatz 25 Rappen pro Kilowattstunde. Vor zwei Jahren waren es dann plötzlich 45 Rappen. «Selber bezahlen die Bergbahnen nur 16.56 Rappen für die Kilowattstunde», ärgert sich Ferdinand Cotti. Das fällt insbesondere ins Gewicht, wenn man mit Strom heizt: «Der Zähler zeigt jetzt schon 5300 Franken an. Dabei ist noch gar nicht Winter.» Reine Halsabschneiderei sei das.

Die Preiserhöhung ist vor allem illegal. Im Energiegesetz der Gemeinde Surses, zu der Savognin gehört, steht unter Artikel 75: «Der Strom muss dem Kunden zu den Selbstkosten weiter verrechnet werden.»

Die Gemeinde hat nicht kontrolliert

Bergbahnen-Chef Christian Prinz wollte bis Redaktionsschluss nicht Stellung nehmen. Er brauche dazu mindestens eine Woche Zeit.

Die Gemeinde weiss schon lange um den Missstand: «Wir haben die Bergbahnen bereits im Juni 2015 darauf hingewiesen, dass sie das nicht dürfen respektive einen allfälligen Aufschlag für die Infrastruktur separat ausweisen müssten», sagt Marco Guetg, Leiter des Bauamts. Wie hoch dieser ausfalle, gehe die Gemeinde jedoch nichts an.

Seither ist nichts geschehen. «Wir sind davon ausgegangen, dass die Bergbahnen seit unserem Schreiben korrekt abrechnen», erklärt Marco Guetg. Kontrolliert wurde nie, obwohl die Gemeinde für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig ist.

Guetg will jetzt aber nachhaken. «Wenn sich nichts ändert, melden wir die Angelegenheit dem Bundesamt für Energie.»

Offen ist, ob die Bergbahnen das unrechtmässig verrechnete Geld zurückzahlen müssen.