Als der Interregio um 8.56 Uhr in Liestal einfährt, freuen sich zwei Kinder besonders auf die bevorstehende Zugfahrt. Mit Mutter Natacha André wollen die zweijährige Olivia und die vierjährige Elena in die Ferien ins Engadin reisen. Kaum sind sie eingestiegen, kommt der Kondukteur.

Natacha André zeigt ihr Billett. Es ist elektronisch gespeichert auf ihrem iPhone. «Der Kondukteur wiederholte nur ständig: ‹Ihr Billett ist ungültig.› Dabei hatte ich es ja bezahlt», sagt sie. Schon nach sechs Minuten ist Endstation. Beim ersten Halt in Sissach müssen alle aussteigen.

Natacha Andrés Pech war, dass ihr Mann für sie das Billett gelöst hatte – und nur er hätte es benutzen dürfen. Doch er ahnte nichts, denn er selbst hatte schon mehrfach ein sogenanntes MobileTicket benutzt. Beim Kauf musste er nie die Personalien angeben. Erst ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Punkt 8.4, zeigt, dass gekaufte Handybillette nur für denjenigen gültig sind, der sich ursprünglich mit einem Konto registriert hat.

Kaputtes Handy bedeutet Busse

Die SBB haben ein Problem mit elektronischen Fahrscheinen: Sie sind nicht in der Lage, elektronische Billette umgehend zu entwerten. Schlaumeier könnten deshalb betrügen, indem mehrere Reisende dasselbe Ticket benutzen. Deshalb sind die E-Tickets nicht übertragbar. «Eine simple Warnung beim Kauf, dass das Billett nur für meinen Mann gültig ist, hätte genügt, und ich wäre nie in diese Kundenfalle getappt», ärgert sich Natacha André. Doch die SBB-Pressestelle will davon nichts wissen: «In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist klar deklariert, dass MobileTickets persönlich und nicht übertragbar sind.»

Wer die Geschäftsbedingungen durchackert, stösst indes auf noch mehr Bestimmungen, die kundenfeindlich sind. Wenn etwa ein Mobiltelefon nicht funktioniert oder das Display unlesbar ist, wird das elektronische Billett ungültig. Wer so in einem unbegleiteten Zug in eine Kontrolle gerät, der ist für die SBB ein Schwarzfahrer. Zudem tauschen die SBB MobileTickets weder um, noch werden sie zurückerstattet.

Die Pressestelle lässt zumindest verlauten, die Bahn sei daran, die Applikation so weiterzuentwickeln, dass Kontoinhaber Billette auch für andere Reisende lösen können. Etwas, was seit Jahrzehnten problemlos funktioniert – bei Billetten aus Papier.