Nur «ganz kurz» und nur «aus Neugierde» hat Paul Schmidhalter* auf die Website geschaut, auf die er mit einer Werbebotschaft per Handy gelotst wurde. Dass er damit offenbar auch ein Abo für eine Sexfilmseite abgeschlossen hat, wurde ihm erst bewusst, als Rechnungen ins Haus flatterten. Rund 80 Franken pro Monat soll der «Spass» kosten.

Vielen ist es zu peinlich

Kaum jemand mag im Zusammenhang mit angeblichem Sexvideokonsum ein Gerichtsverfahren riskieren. Die Sache ist vielen zu peinlich. Genau darauf spekulieren die Anbieter. In diesem Fall ist es die Firma Pulsira in London, die Forderungen treibt aber zunächst die Paypay AG in Lachen SZ ein, seit August die Obligo AG, Oberengstringen ZH. Bei Paypay und Obligo sitzen dieselben Verantwortlichen im Verwaltungsrat.

Über 200 Betroffene haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum gemeldet. Das sind Fallzahlen, wie sie etwa mit den auf Websites wie Gedichte-heute.com erschlichenen Abogebühren auftraten.

Obligo-Verwaltungsratspräsident Hans-Ulrich Hunziker will die hohe Anzahl Beschwerden «nicht kommentieren». Die grosse Mehrheit der Konsumenten sei «zufrieden mit den Dienstleistungen» und begleiche Rechnungen «anstandslos».

Laut Obligo werden Handynutzer mehrmals darauf hingewiesen, dass das Angebot kostenpflichtig sei, jedes Mal müsse der Nutzer das bestätigen. Es sei «ausgeschlossen», so Obligo-Chef Hunziker, dass jemand unwillentlich oder gar unwissentlich ein Abo abschliesse.

Eine gewagte Behauptung, denn von einem Abo ist gar nicht die Rede, sondern von einer «Videoflat»; die Details kann nur lesen, wer die freizügigen Bilder herunterscrollt. Zudem steht da gross «3 Tage gratis».

Die Forderungen bestreiten

Kein Wunder also, ist vielen gar nicht bewusst, dass ein Klick auf «Ich will weiter zu den Videos!» ein Abo auslöst. Doch nur wer sich über die wesentlichen Vertragsbestandteile im Klaren ist – dazu zählen der Preis und die Tatsache, dass es um ein Abo geht –, schliesst tatsächlich einen Vertrag ab. Die anderen können bestreiten, dass ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Am besten tut man das per Einschreiben und reagiert danach nicht mehr auf weitere Rechnungen, Mahnungen und Betreibungsandrohungen.

*Name geändert

Nachtrag vom 20.01.2015: Jetzt wird doch noch ermittelt

Mehrere hundert Smartphone-Nutzer haben sich in den letzten Monaten beim Beobachter beschwert. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erhielt über 300 Reklamationen. Es erhob im Kanton Schwyz Klage gegen unbekannt; verdächtigt werden aber unter anderem die Verantwortlichen der Inkassofirma Obligo AG und von deren Vorgänger Paypay AG aus Lachen SZ.

Im Dezember entschied die zuständige Staatsanwaltschaft zunächst, keine Untersuchung einzuleiten, da keine strafrechtlich relevanten Fakten vorlägen. Darauf reichte das Seco neue Akten ein. Nun revidierte die Staatsanwaltschaft March ihren Entscheid und leitet Ermittlungen wegen Bezahldiensten für pornografische Filme auf Mobiltelefonen ein.

Für die involvierten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Hans-Ulrich Hunziker, Verwaltungsratspräsident von Paypay und Obligo, hat stets betont, seine Firmen seien nur fürs Inkasso zuständig, nicht für den angeblichen Vertragsabschluss. Er hat aber bis zum Abschluss der Untersuchungen sein Nebenamt als Stiftungsrat der Ombudscom, der Schlichtungsstelle für Telekomstreitigkeiten, sistiert.