In der Familie helfen und pflegen: Das kann man regeln
Eltern sollen erwachsene Kinder finanziell unterstützen. Und Kinder ihre Eltern pflegen. So denkt ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung. Der Beobachter weiss, wie man vorkehrt.
Veröffentlicht am 30. Juni 2025 - 17:42 Uhr
Eltern sollen ihre Kinder unterstützen. Und umgekehrt. So sieht es ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung.
Das Bundesamt für Statistik hat herausgefunden: 69 Prozent aller 15- bis 80-Jährigen sind der Meinung, dass sich erwachsene Kinder um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern sollten. Interessant: Im Tessin sind es mehr (85 Prozent). Wer selbst Kinder hat, ist seltener bereit, seine Eltern zu unterstützen (63 Prozent) – unter Kinderlosen ist diese Überzeugung weiter verbreitet (74 Prozent). Und: Mit dem Alter schwindet die Zustimmung.
Die Eltern pflegen? Das ist zu beachten
Laut eigenen Angaben hilft jede siebte Person mindestens einmal die Woche einem kranken oder gebrechlichen Menschen – in mehr als der Hälfte der Fälle handelt es sich dabei um die Eltern oder die Schwiegereltern. Das gilt es zu beachten:
- Betreuungs- und Pflegevertrag: Sprechen Sie miteinander und klären Sie, was gegenseitig erwartet wird und wo es Grenzen gibt. Halten Sie Ihre Abmachungen schriftlich fest – insbesondere ob und wie die Care-Arbeit entschädigt wird. Bei der Budgetberatung Schweiz findet man Richtlinien zu den Kosten und bei der Pro Senectute eine Vorlage für einen Vertrag.
Die Kinder finanziell unterstützen? Diese Optionen gibt es
Doch nicht nur die Kinder sollen für ihre Eltern da sein. Nahezu gleich viele (68 Prozent) der 25- bis 80-Jährigen denken, dass Eltern ihre erwachsenen Kinder bei finanziellen Problemen unterstützen sollen. Ein Fünftel derjenigen, die erwachsene Kinder haben, tut das auch tatsächlich. Diese Möglichkeiten gibt es:
- Schenkung oder Erbvorbezug: Halten Sie eine Schenkung oder einen Erbvorbezug schriftlich fest. Wenn das Geld für den Lebensunterhalt verwendet wird, müssen Nachkommen das Erhaltene an ihren Erbteil anrechnen lassen. Man spricht von der Ausgleichungspflicht. Eltern können schriftlich zwar etwas anderes festhalten. Dann darf die Schenkung aber keine Pflichtteile (etwa der Geschwister) verletzen.
- Darlehen: Anders als bei einer Schenkung oder einem Erbvorbezug muss man das Darlehen wieder zurückzahlen. Eltern können ihren Kindern entgegenkommen, indem sie keine Zinsen verlangen. Einen Mustervertrag finden Sie hier. Gut zu wissen: Bei einem Darlehen zahlen die Eltern Vermögenssteuer auf den Betrag. Die Kinder können ihn als Schuld abziehen.
- Achtung, Ergänzungsleistungen: Wenn Sie Geld verschenken und später Ergänzungsleistungen (EL) beantragen, kann das kritisch sein. Denn man rechnet so, als wäre das Verschenkte noch vorhanden. Das kann dazu führen, dass man keine EL erhält. Immerhin: Pro Jahr kann man 10’000 Franken ohne Folgen für die EL verschenken.
- Bundesamt für Statistik: Hilfe zwischen Jung und Alt
- Budgetberatung Schweiz: Richtlinien für Kost und Logis
- Pro Senectute: Betreuungs- und Pflegevertrag