Die meisten Forderungen verjähren nach zehn Jahren. Im Gesetz stehen aber mehrere Ausnahmen, bei denen das bereits nach fünf Jahren der Fall ist: etwa Mietzins-, Arzt- und Handwerkerrechnungen und Lohnforderungen. Noch kürzer sind die Verjährungsfristen zum Beispiel bei Reparaturen oder Mängeln bei Kaufsachen: Die kann man nur binnen zwei Jahren geltend machen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie Quittungen und Belege zehn Jahre lang aufbewahren. Danach können Sie sich auf die Verjährung berufen, wenn eine alte Forderung geltend gemacht werden sollte.

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Anders sieht es hingegen bei den Steuerunterlagen samt Beilagen aus. Diese Dokumente sollten Sie 15 Jahre lang aufbewahren.

Und gewisse Unterlagen sollte man gar nie wegwerfen: Belege für den Kontostand zur Zeit der Heirat, Pensionskassenunterlagen, Belege über ausgezahlte Erbschaften und Schenkungen sowie Quittungen von teureren Anschaffungen – für die Hausratversicherung im Falle eines Falles.

Rechtsratgeber
Checkliste «Aufbewahrungsfristen von Dokumenten»

Nicht immer ist es leicht, mit dem Papierkram fertig zu werden. Noch komplizierter wird es wegen der unterschiedlichen gesetzlichen Verjährungsfristen. Kann der Vermieter nach vier Jahren noch Nebenkosten nachfordern? Wie lange sollte man Steuererklärungen sowie die Beilagen dazu aufbewahren? Beobachter-Abonnentinnen und ‑Abonnenten erhalten in der Checkliste «Aufbewahrungsfristen von Dokumenten» Antworten auf solche Fragen.

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