Wegweisendes Urteil zugunsten von Missbrauchsopfer
«Zu lange her» zieht nicht mehr
Die Anzeige von Missbrauchsopfer Walter Novak erfolgte erst Jahrzehnte nach der Tat. Zu spät? Nein, entscheidet das Thurgauer Obergericht. Novaks Forderungen nach Entschädigung seien noch nicht verjährt. Das Urteil könnte die katholische Kirche in Bedrängnis bringen.