Sofern das Vorhaben des Nachbarn legal ist, wenn also im Rahmen der Baubewilligung gebaut wird, sind Sie gegen eine allfällige Wertverminderung Ihres Grundstücks wehrlos. Falls der neue Anbau die Aussicht und die Sonnenbestrahlung mindert, mag das bei Ihnen zwar tatsächlich zu einem Wertverlust führen, Sie können diesen aber nicht auf den Bauenden abwälzen.

Sie könnten vom Nachbarn höchstens einen Ersatz verlangen, wenn Ihnen durch seine Bautätigkeit ein finanzieller Schaden entstanden ist – falls also zum Beispiel wegen Erschütterungen Risse in einer Wand Ihres Hauses entstanden sind, die Sie ausbessern lassen müssen.

Grössere Chancen, sich erfolgreich gegen das Bauvorhaben zu wehren, haben Sie, wenn dieses den geltenden Bauvorschriften entgegensteht – zum Beispiel den Regeln über den zulässigen Abstand. Dann können Sie den Anbau vielleicht mit einer Baueinsprache oder einem Baurekurs zu Fall bringen.

Checkliste «Überprüfung des Grundstücks» bei Guider

Wie gross soll der Umschwung sein? Ist die Liegenschaft gut erschlossen und liegen angrenzende Grundstücke in der Bau- oder Landwirtszone? Beobachter-Abonnenten können mithilfe der Checkliste «Überprüfung des Grundstücks» selber bewerten, ob das Grundstück, auf dem die Wohnung oder das Haus erstellt werden soll, ihren Bedürfnissen entspricht.

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