Als er vom bernischen Jegenstorf nach Sins im Aargauer Freiamt umzog, hatte er «zuerst ein bisschen Mühe, mich einzugliedern» – weil er Berndeutsch sprach. Das war 1987, Ahmet Gündogdu war neunjährig. Ein Vierteljahrhundert später klingt sein Schweizerdeutsch wie das jedes typischen Mittellandbewohners, und die Einrichtung der Vierzimmerwohnung in einem Siebziger-Jahre-Block könnte von Möbel Pfister sein.

Ahmet Gündogdu wurde 1978 in der Türkei geboren und kam vor seinem ersten Geburtstag in die Schweiz. Seine Eltern verdienten ihr Geld hier als Bauern. Er ging in Jegenstorf und Sins zur Schule, machte in der Papierfabrik in Cham eine Lehre als Maschinenmechaniker, arbeitet seit über zehn Jahren bei Roche Diagnostics als Gerätespezialist. Als er für den FC Sins sieben Tore in einem einzigen Match schoss, schaffte er es gar in die Lokalzeitung.

In Istanbul fühlt er sich mittlerweile als Ausländer, auf das türkische Bürgerrecht würde er sofort verzichten, und er bedauert, dass er inzwischen zu alt ist, um nach einer Einbürgerung noch die Rekrutenschule absolvieren zu können.

Das Dossier verschwindet plötzlich

In vielen Schweizer Gemeinden würde er sofort eingebürgert. Nicht so in Sins. Hier misslang schon der Start des Verfahrens. Gündogdus erstes Einbürgerungsgesuch, im Jahr 1999 eingereicht, ging schlicht verloren. «Ich habe mich regelmässig erkundigt, und immer vertröstete mich die Sachbearbeiterin, das dauere halt eine Weile», erinnert er sich. Nach einem Personalwechsel war das Dossier plötzlich unauffindbar; Ahmet Gündogdu musste von vorn anfangen. Zwar stellte die Gemeinde 2006 in Aussicht: «Sobald Sie das neue Gesuch eingereicht haben, werden wir uns bemühen, dieses speditiv zu bearbeiten.» Das Versprechen war ein leeres.

Ahmet Gündogdu ist inzwischen verheiratet, das Paar hat Kinder, das neue Gesuch lautet auf die ganze Familie. Obwohl die Unterlagen rasch komplett sind, inklusive Referenz des Arbeitgebers, makellosem Steuer-, Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie Leumundsbericht der Polizei, passiert monate- oder jahrelang nichts: Stets dann, wenn die Gemeinde den nächsten Verfahrensschritt einleiten soll, etwa ein Gespräch mit dem Gemeinderat oder die staatsbürgerliche Prüfung, herrscht Funkstille, belegt eine Analyse der Unterlagen durch den Beobachter.

Prüfung bestanden, Einbürgerung gestoppt

Im Dezember 2009 wird klar, dass die Gemeindebehörde unter der damals zuständigen Gemeinderätin Ursula Guggenbühl systematisch versucht, die Einbürgerung zu verhindern: Gündogdus haben ein paar Monate zuvor, im zweiten Anlauf, die staatsbürgerliche Prüfung bestanden, Ahmet mit 80 Prozent richtigen Antworten, seine Frau Hülya gar mit 95 Prozent.

Einer Einbürgerung steht fast nichts mehr im Weg – da fällt dem Gemeinderat ein Winkelzug ein. Die Kindergärtnerin muss Bericht erstatten. Der fünfjährige Celil werde von seinen Gspäändli «zwar wahrgenommen, jedoch nicht wirklich integriert. Von sich aus findet wenig Kontaktnahme mit Schweizer Kindern statt, und er hält auch keinen Blickkontakt», so die Kindergärtnerin. Das genügt nicht, fand der Gemeinderat: «Für die Einbürgerung ist es wichtig, dass sich die Bürgerrechtsbewerber vollständig integriert haben.» Aus dem Grund der «mangelnden Integration» werde das Einbürgerungsgesuch deshalb «vorläufig nicht weiterverfolgt».

Ein absurder Kindergartenbericht als Entscheidgrundlage für die Einbürgerung von Erwachsenen? Eigenartigerweise verschwand der Bericht aus den offiziellen Akten. Warum, ist unklar – der Gemeinderat weigerte sich, Fragen des Beobachters zu beantworten, obwohl Gündogdus ihn ausdrücklich vom Amtsgeheimnis entbunden haben.

Wieder passiert fast anderthalb Jahre lang nichts – bis sich im Mai 2010 der neu zuständige Gemeinderat Rico Hartmann mit Gündogdus trifft und erstmals offen anspricht, was offenbar beim zweiten Gesuch von Anfang an der Grund dafür war, dass das Verfahren verschleppt wurde: Hülya Gündogdu trägt ein Kopftuch. Der CVP-Gemeinderat führt laut Gesprächsprotokoll an, dass dies «zusätzlich ausschlaggebend war, dass es bis jetzt nicht zu einer Einbürgerung gekommen ist». Die Schwestern des nahegelegenen Klosters Menzingen trügen doch auch ein Kopftuch, argumentiert Hülya, 32, die wie Ahmet seit ihrem ersten Lebensjahr in der Schweiz lebt.

Wenn das Kopftuch aber ein Problem sei, dann ziehe sie ihr Gesuch zurück, damit zumindest der Rest der Familie eingebürgert werden könne, bietet sie an. Doch davon will der Gemeinderat nichts wissen: entweder alle oder niemand, wird Gündogdus beschieden.

«Das Predigen ist ein Problem»

Während sich die Gemeindepolitiker an Hülyas Kopftuch stossen, gefällt ihnen an Ahmet nicht, dass er eine Weile lang ehrenamtlich muslimische Kinder im Koranlesen unterrichtete. Für Gemeinderat Hartmann ist «das Predigen» laut Gesprächsprotokoll vom Mai 2010 «ein Problem», der Gesamtgemeinderat konstruiert daraus gar eine absurde Behauptung: Die Einbürgerung müsse abgelehnt werden, weil «die Feststellung naheliegt, die Bürgerrechtsbewerber setzten den Koran über die geltende Rechtsordnung und damit über das schweizerische Rechtssystem», heisst es im Protokoll vom 28. Februar 2011.

Eine blanke Unterstellung. Sie stützt sich allein darauf, dass Ahmet Gündogdu vor Jahren aushilfsweise drei- oder viermal die Freitagspredigt in der Moschee in Baar ZG hielt. Hätte sich der Gemeinderat die Mühe gemacht, Nachforschungen anzustellen, hätte er herausgefunden, dass Gündogdu erstens auf Deutsch predigte und zweitens nichts sagte, was auch nur entfernt das Schweizer Rechtssystem in Frage stellte. Gündogdus sind Muslime, aber keine radikalen Islamisten – alle fünf Kinder, auch die drei Mädchen, lernen zum Beispiel schwimmen. «Ich ging ja als Kind sogar in die Jungwacht und sammelte, als Melchior verkleidet, Geld für die katholische Kirche», erinnert sich Gündogdu.

Dass Gündogdus immer wieder fragen, warum ihnen neue Steine in den Weg gelegt werden, fasst die Gemeindebehörde als Druckversuch auf. Als zwölf Jahre nach Beginn des Verfahrens noch immer kein Entscheid abzusehen ist, nehmen sich Gündogdus einen Anwalt und schalten den Beobachter ein – doch das kommt der Gemeinde erst recht in den falschen Hals.

An der Grenze zur Erpressung

Obwohl rechtlich längst sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, weigert sich der Gemeinderat, die Stimmberechtigten entscheiden zu lassen. «Für die Aufnahme des Sachgeschäfts an der Gemeindeversammlung ist der schriftliche Rückzug der Vollmachten Ihrerseits an den Beobachter und an den Anwalt unbedingt vor dem 10. Oktober 2011 schriftlich zu erledigen», teilt der Gemeindeschreiber den Gündogdus per E-Mail mit. Im Klartext: entweder kein Anwalt und keine Presse – oder kein Entscheid. Auch zum Vorwurf der Erpressung will der Gemeinderat keine Stellungnahme abgeben.

Gündogdus lassen sich nicht einschüchtern. Sie widerrufen zwar die Vollmachten an den Anwalt und den Beobachter, aber nur bis die Gemeindeversammlung über die Bühne gegangen ist. Diese heisst die Einbürgerung am 23. November 2011 diskussionslos gut, Gündogdus werden mit Applaus zu Gemeindebürgern ernannt.

Ende gut, alles gut? Mitnichten, denn die Gemeinde versuchte krampfhaft, die Einbürgerung zu verhindern. Als Gündogdus in der staatsbürgerlichen Prüfung auf die Frage nach ihren Zukunftsplänen antworteten: «eine gute Erziehung und Integration unserer Kinder», gab das Punktabzug. Gemeinderat Hartmann legte dem Paar mehrmals nahe, besser wegzuziehen, als am Gesuch festzuhalten.

Die Behörde habe genau das massiv verletzt, was zu Recht von Migranten erwartet wird, sagt Migrationsrechtsexperte Marc Spescha: «Das Respektieren der hiesigen Regeln oder – wie es im Integrationsartikel des Ausländergesetzes heisst – der Werte der Bundesverfassung und ein Handeln in gegenseitiger Achtung und Toleranz.» Zusammen mit ihrem Anwalt prüfen Gündogdus nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde.